Eigentümer eines Grundstückes oder Immobilie ermitteln? Grundbuch? Katasteramt?

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Beim Katasteramt bekommt man Informationen nach meiner Erfahrung leichter als beim Grundbuchamt. Allerdings ist auch beim Grundbuchamt die Handhabung sehr unterschiedlich. Wer konkretes Kaufinteresse darlegen kann, bekommt oftmals die Auskunft. Was als berechtigtes Interesse anzusehen ist, ist nun einmal Ermessenssache. Ich rate dazu, das Grundbuchamt persönlich aufzusuchen und konkretes Kaufinteresse zu behaupten. Außerdem sollte man sich mit der Angabe von Namen und Anschrift des Eigentümers zufrieden geben. Anträge die etwa auf Übersendung eines Grundbuchauszugs gehen, werden bei privaten Anfragen regelmäßig abschlägig beschieden, denn dann werden auch dingliche Belastungen und ähnliche Dinge offengelegt und die gehen einen reinen Kaufinteressenten ja -zunächst einmal- nichts an.