Kann ich mein Grundstück für 1 € verkaufen ?

4 Antworten

Du glaubst doch wohl nicht, dass Du so die Schenkungsteuer umgehen kannst: Es kommt nicht darauf an, was man auf den Vertrag drauf schreibt, sondern darauf, was der Sache nach vollzogen werden soll. Ein Verkauf eines hochwertigen Grundstücks für 1 Euro ist Schenkung. Dass so etwas nicht auffällt, nehme ich nicht an. Notare müssen Abschriften aller über Grundstückgeschäfte beurkundeten Verträge an die Finanzverwaltung schicken. Ein "Kaufpreis" von 1 Euro wird unweigerlich zu Nachforschungen führen. Dann hat der "Käufer" auch noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung am Hals. Billiger wird es dadurch nicht für ihn.

ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung am Hals

Wo ist denn hier eine Steuerhinterziehung? Natürlich kann man sein Grundstück verschenken, das kann einem niemand verbieten.

Hinterziehung wäre es, wenn man sich ein Gutachten erschleicht oder eines fälscht, in dem der Wert mit Null angegeben wird, obwohl das nicht stimmt, und auf dieser Basis die Eigentumsübertragung vollzieht.

Die Schenkung dürfte steuerlich mit 30% wohl aber teurer sein als ein Verkauf (3,5% bis 6%), wenn man davon ausgeht, dass der Kaufpreis nicht fließt. (Wobei wir dann wieder bei der Schenkung wären...)

Also Hinterziehung sehe ich hier schon aus tatsächlichen Gründen nicht (Untauglicher Versuch).

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@EnnoBecker

Wenn pflichtwirdig keine Schenkungsteuererklärung durch den Beschenkten abgegeben wurde, ist das keine Steuerhinterziehung? Darf ich mich im Falle des Falles auf Dich berufen?

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@Privatier59

Hast du mal beim Konz gearbeitet? Der um jede Antwort (=jeden seiner 1000 ganz legalen....) immer einen Sachverhalt drumherumgeschnitzt, bis der Tipp passte.

Übrigens, die pflichtwidrige Nichtabgabe allein reicht noch nicht für eine Hinterziehung - es muss auch noch Vorsatz (=Wissen und Wollen) hinzukommen.

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@EnnoBecker

Nun ja, wenn Vorsatz die präzise Kenntnis des Strafrechts voraussetzen würde, wären die Gerichtssäle genauso leer wie Sonntags die Kirchen. Es gibt da so etwas wie die Parallelwertung in der Laiensphäre.

Aber das mit dem Konz ist eine prima Idee. Wer schreibt den jetzt eigentlich? Könnte ich doch machen. Und damit jeder weiß woran er ist, benenne ich den Titel um in 1001 Steuertipps. Da wird selbst Ali Baba staunen.

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@Privatier59
wenn Vorsatz die präzise Kenntnis des Strafrechts

Des Steuerrechts. Das Strafrecht zieht doch nur die strafrechtlichen Folgen.

Und ganz ehrlich: Würde hier ein Finanzamt kommen und Hinterziehung unterstellen, den Schriftsatz habe ich schon im Kopf. Hast du noch nie gehört, dass ein Grundstück für einen Euro verkauft worden ist? Beispielsweise durch die Treuhand? Betriebsgrundstücke? An westdeutsche Geie^^^^Învestoren?

Ali Baba? Das war der mit den Pfirsichräubern, wenn ich mich nicht irre.

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@Privatier59

Danke für das Lob, aber ich glaube kaum, dass ich ihn mit dreieinhalb Jahren da rausgekriegt hätte.

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Es gibt an dem Posting von EnnoBecker und seiner Diskussion mit Privatier nichts zu verbessern, aber gebe trotzdem noch kurz meinen "Senf" dazu, um zu zeigen wie ein Gespräch mit einem Steuerberater zu einer Steueroptimierung führen kann.

Es gibt das Institut der gemischten Schenkung.

Die liegt vor, wenn man einen Verkauf deutlich unter Marktwert vornimmt.

Du könntest den Wert der Immobilie ermitteln. 20.000,- Schenkung sind frei. der Rest würde bei Schenkung 30 % Schenkungssteuer kosten.

Habe ich nun 100.000,- vor mir, könnte ich für 80.000,- verkaufen, bei 6,5 GrdESt. 5.200,- Euro. Schenkungssteuer auf den Schenkungsteil entfällt.

Den Rest gewährt man als Darlehn und schiebt damit die Schenkungs-/Erbschaftsteuer hinaus und kann alle 10 Jahre 20.000,- davon steuerfrei schenken.

Du musst dann also nur noch 50 Jahre durchhalten, dann ist alles frei.

Tatsächlich wäre auch bei einer gemischten Schenkung vom Schenkungsnehmer oberhalb seines Freibetrages von 20.000 EUR Schenkungsteuer von 30% über die Differenz des Verkehrswertes zum Kaufpreis zu entrichten.

Da können beide auf den symbolischen Kaufpreis genausogut verzichten und Grunderwerbssteuer fiel nicht an.

G imager761

Sicherlich gibt es da Wege. Aber so einfach ist das nicht. Hier in Hannover wurde vor Jahren auch ein Bürohochhaus der Bundesbahn für 1DM verkauft mit der Auflage dies abzureißen. Wenn Du also entsprechende Auflagen machst, die den Wert erheblich reduzieren könnte man damit durch kommen, z. B. ein lebenslanges Niesbrauch Recht eintragen.