Gemeinde will unser Gustück abkaufen

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Ob Ihr verkaufen wollt, da sollte der Preis entscheidend sein. Den Wert solltet Ihr von einem unabhängigem Sachverständigen ermitteln lassen. Enteignen kann die Gemeinde nur bei öffentlichem Interesse, also wenn dort eine Straße, ein Kindergarten, eine Schule etc gebaut werden soll. Was allerdings nicht negativ ist, da die Gemeinde dann nur Ihr Vorkaufsrecht wahrnimmt. Bzw. falls Ihr nicht verkauft, der Verkehrswert gezahlt werden muss. Allgemein sind die Gemeinden bereit einen höheren Preis zu zahlen, um diesen weg zu vermeiden, der auch Jahre dauert und weitere Kosten verursacht. Kosten können immer auf Euch zukommen, auch sehr hohe, die den Wert des Grundstücks übersteigen. Es gibt Fälle, wo Grundstückseigentümer die Grundstücke verkaufen mussten um Erschießungskosten zu begleichen. Hängt von Satzungen ab, ob die an Grundstücksgrößen gebunden sind usw.. Wer da z. B. ein 6000Qm Grundstück hat, das dann an die Kanalisation angeschlossen wird und der Umlageschlüssel auf den QM liegt, wird es kritisch.