Baugrund an die Gemeinde zurückgeben?

3 Antworten

zumindest bei uns in der Gemeinde steht in jedem Notarvertrag, dass das Grundstück zum Kaufpreis an die Gemeinde zurückgegeben werden muss. ein Weiterverkauf an jemand anderen ist nicht möglich, da Vorkaufsrecht der Gemeinde

Hooters

Noch ein Tipp zur Einsparung von Notar- und Grundbuchkosten.

Statt der Rückübertragung des Eigentums an dem Baugrundstück an die Gemeinde sollte die Veräußerung direkt an einen Erwerbsberechtigten möglich gemacht werden. Dann gehen die Kosten zu dessen Lasten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn die Gemeinde Vorkaufsrecht hat ist das nicht möglich, es sei denn die Gemeinde verzichtet drauf, oder?

1
@Hooters10

Die Gemeinde bestimmt den neuen Erwerbsberechtigten, folglich wird sie ihm gegenüber doch nicht ihr Vorkaufsrecht ausüben.

0

Im Gegensatz zu Dir kennen wir den Inhalt des Notarvertrages nicht. Wieso schaust Du dort nicht nach?

Anspruch auf Rückkauf durch die Gemeinde wirst Du auf keinen Fall haben. Das solltest Du berücksichtigen wenn Du Dich bei der Gemeinde nach einem Rückkauf erkundigst.

Und die gezahlten Erwerbsnebenkosten kannst Du auf jeden Fall als Verlust verbuchen.

Frage: Kommt hier dann nicht auch Spekulationssteuer zum Tragen?

0
@TomundJerry

Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte könnte nur zu zahlen sein, wenn ein Gewinn übrig bleibt, was hier unwahrscheinlich ist.

1

Die Gemeinde hat Vorkaufsrecht! Wollte eigentlich nur wissen, ob die es ohne Probleme/zum selben Preis zurücknehmen oder ob ich auf diversen Kosten sitzen bleibe?!

0