Haftet man als Grundstücksbesitzer für Schäden, die durch die eigenen Bäume entstehen?

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Was dem Schild steht ist rechtlich gesehen sehr bedenklich. Natürlich haftet der Grundstückseigentümer ohne wenn und aber...

Zu meinen, dass von Bäumen immer etwas heruterfallen kann...., das ist eben nicht richtig.

Also, für Vogelscheiße brauchst du nicht zu haften, wenn aber ein Sturm einen morschen Ast abbricht, und der einen PKW beschädigt, musst du haften . da nutzt auch solch ein schönes Schild nicht.

Ich hab ein solches Schild schon mal an einem Parkplatz einer Behörde gesehen. Das die sich im Fall eines Falles schadlos halten mag ich noch glauben, (es gibt ja auch Bundesbehörden deren Fahrzeuge nicht Haftpflicht versichert sind). Ob aber nun jeder Bürger so ein Schild in seinem Garten aufstellen kann um vorbeugend Haftung auszuschliessen glaub ich nicht. Es ist eben noch lange nicht das gleiche wenn zwei das selbe tun.

Haften muss derjenige, der den Schaden verursacht oder begründet. Das gilt auch für den Grundstückseigentümer. Er muss dafür sorge tragen, das von seinem Eigentum und die Bäume sind auch sein Eigentum keine Gefahr ausgeht. Das Schild kann er in die Tonne werfen, das hat rechtlich keine Wirkung.

Leider ist das nicht richtig. Z.B. bei herabfallenden Kastanien oder Eicheln haftet der Baumbsitzer nicht.

Wer sein Auto im Herbst unter einer Eiche abstellt, muss wissen, dass dies ein Risiko bedeutet. Für Schäden durch herab fallende Früchte ist der Kfz-Halter darum selbst zuständig. Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 219/08) und Amtsgericht Potsdam (Az. 20 C 55/09)

Der Grundstückseigentümer haftet aber sowas von, wenn von seinem Haus / Grundstück oder darauf befindlichen Dingen ein Schaden am Eigentum eines anderen verursacht wird...