Schenkungsverjährung

2 Antworten

Worum geht es bei dem Rückforderungsanspruch denn genau und wer stellt ihn?

Die Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche beträgt gem. § 197 BGB 30 Jahre, sofern der Zuwendende einen Ausgleichsanspruch nicht durch andere Regelung bei Gelegenheit der Zuwendung getroffen hat (§ 2050 BGB).

Ebenso lang können die Schenkungsgeber in Ausnahmefällen des § 528 BGB ein Rückforderungsrecht geltend machen: http://dejure.org/gesetze/BGB/528.html

G imager761

Doisi 
Fragesteller
 22.05.2013, 12:14

Was sind bitte "Ausnahmefälle". Ich dachte Erbrecht verjährt nicht.........Schenkungen aber nach 10 Jahren

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imager761  23.05.2013, 12:28
@Doisi

Gem. § 197(1) Nr. 2 BGB verjähren sämtliche Erbansprüche aus dem 5. Buch des BGB nach 30 Jahren, sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt. So der BGH höchstrichterlich. Nur haben wir keinen Erbfall der Schenkungsgeber, oder?

Lies doch den verlinkten § 528 BGB, dort stehen der Ausnahmefall: Verarmung :-)

Nun ist das alles für deine unpräzise Fragestellung irrelevant :-(

Bei dir gilt nämlich folgender Sonderfall: Grds. könne die Schwiegereltern eine Schenkung an die Schwiegertochter aus Rechtsgrund Wegfall der Geschäfsgrundlage fordern, wenn deren Ehe mit deren Sohngeschieden wird. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass sie eben eine gemeinsame Zukunft ihres verheirateten Sohnes in gemeinsamen Heim und Haus mit dem Geschenk verbanden und keine Bereicherung der Scheidungswilligen bei Trennung.

Dein Anwalt berät dich da gern weitergehend, in das BGH Urteil XII ZR 189/06 v. 02.01.2010 kannst du dich ja selbst einmal einlesen :-)

G imager761

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Doisi 
Fragesteller
 22.05.2013, 12:15

Ich wollte wissen ob meine Schwiegereltern es zurückfordern können im Falle einer Scheidung? Die Schenkung ist 24 Jahre her.

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Hat hier jemand was von 30 Jahren für Rückforderungsansprüche nach § 528 BGB geschrieben? Im beigefügten Link geht man mit eingehender Begründung, ua auf die Rechtsprechung des BGH, von 10 (ZEHN) Jahren aus:

http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/verjaehrung-des-rueckforderungsanspruchs-eines-verarmten-grundstueckschenkers-320055

Ob hier im vorliegenden Falle etwas anderes zu gelten hat könnte allerdings davon abhängen, weshalb die Schenkung zurück gefordert wird und da läßt uns die Fragestellerin im Stich.

Doisi 
Fragesteller
 22.05.2013, 12:17

Ich wollte wissen ob meine Schwiegereltern es zurückfordern können im Falle einer Scheidung? Die Schenkung ist 24 Jahre her.

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Doisi 
Fragesteller
 22.05.2013, 12:22
@Doisi

Auf dem Grundstück steht das Haus welches wir dann dann gebaut haben

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Privatier59  22.05.2013, 12:35
@Doisi

Steht denn was dazu im Schenkungsvertrag? Dann könnte es ev. garnicht verjähren weil es Bedingung ist.

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Mikkey  22.05.2013, 12:46
@Doisi

Abgesehen von der Verjährung ist das Ende einer Ehe nicht unter "grobem Undank" einzuordnen. Wenn das von vornherein beabsichtigt gewesen wäre, hätte auch das eigene Kind allein beschenkt werden können.

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Doisi 
Fragesteller
 22.05.2013, 12:53
@Privatier59

Nein es steht dergleichen nichts im Schenkungsvertrag. Auch keine Bedingungen

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