Was kann ich als Schuldner gegen eingetragene Zwangshypothek tun, wenn ich Forderung gezahlt habe?

2 Antworten

Nach den Vorschriften des BGB erwirbt der Eigentümer die Zwangshypothek, wenn die vollstreckbare Forderung erlischt, insbesondere wenn der Schuldner den Gläubiger befriedigt. Mit der öffentlich beglaubigten Quittung des Gläubigers kann der Eigentümer die Löschung im Grundbuch veranlassen.

Die Frage ist bestens beantwortet worden. Welche Unklarheiten bestehen noch?