Grunstueck viel kleiner als im Kaufvertrag und Grundbuch vermerkt
Wir haben letzten Sommer eine Immobilie von 1856 erworben und sind gerade dabei sie zu Rennovieren. Dabei hat eine neue Vermessung des Gruenstuecks ergeben, dass die Fläche 300 qm kleiner ist als im Kaufvertrag und im Grundbuch vermerkt. **** Was können wir tun? 300 qm ist keine unwesentliche Groesse, wir haben demnach, viel zu viel fuer das Grundstück bezahlt. Können wir die Differenz von dem Verkäufer zurückverlangen?
2 Antworten
Ein Fehler im Grundbuch? Unmöglich ist das nicht, nur bei der Differenz halte ich es für sehr unwahrscheinlich. Immerhin muss sich jemand, der den ganzen Tag nichts anderes macht, vermessen haben.
Es ergibt sich die Frage, ob irgendein Weg, der optisch einem anderen Grundstück oder der Gemeinde zugerechnet wird tatsächlich zu deinem gehört. Wahrscheinlich hast du etwas mitgekauft. Das Katasteramt sollte Auskunft geben.
Es würde mich wundern, wenn das nicht der Grund ist.
Wenn wirklich 300 qm fehlen, die aber im Grundbuch stehen, kann der Verkäufer vermutlich wenig dafür. Wenn keine Klausel zur Größe des Grundstücks im Vertrag enthalten ist (???), dürfte bei dem schwer etwas zu holen sein. Schau dir also deinen Vertrag an. Vielleicht ist vereinbart, dass sich der Kaufpreis ab einer bestimmten Minderfläche mindert.
Inwieweit das Katasteramt für die Flächenangaben haftet kann ich nicht abschätzen. Wenn es eine starke Abweichung ist (hängt auch von der Größe des Gesamtgrundstücks ab) halte ich das für denkbar. Wahrscheinlich ist das nicht.
Der Fall kommt nicht wirklich häufig vor und ich denke, dass bei eurer Messung eine Grundstücksteil (Bürgersteig, Weg, Gemeindewiese oder sonst was) fehlt.
Ob 300 qm eine wesentliche oder unwesentliche Größe sind, läßt sich mit dieser absoluten Zahl sicherlich nicht sagen.
Bei einem 1000 qm Grundstück wäre sie wesentlich, aber man fragt sich dann, wohin der Erwerber geguckt hat. Bei einem 1 ha Grundstück wären 300 qm unwesentlich und trotzdem ärgerlich.