Hallo,
wir haben im Zuge des Baus unseres Einfamilienhauses ein Tiefbauunternehmen für die Erdarbeiten beauftragt. Dieser hat von uns (durch den Architekten angefertigt) alle Pläne im Vornherein bekommen, wo auch alle Höhenangaben, Lagepläne, etc. für die Erdarbeiten angegeben waren.
Das Angebot für die Erdarbeiten wurde "auf Grundlage der bereitsgestellten Pläne" erstellt (Zitat aus dem Angebot), jedoch gibt es die Klausel, dass am Ende nach tatsächlicher Menge abgerechnet wird.
Aufgrund des Angebots durch das Tiefbauunternehmen, haben wir uns für ihn entschieden und auch nicht nach weiteren Angeboten Ausschau gehalten, da es preislich zu unseren Vorstellungen gepasst hat.
Nun haben wir die Rechnung erhalten und der Tiefbauer meinte, dass sie deutlich mehr Auffüllmaterial benötigt haben als angenommen (Kalkulation war 180 Tonnen, Gesamtmenge am Ende waren 650 Tonnen, also fast die vierfache Menge!). Da hat uns natürlich der Blitz getroffen und daher nun die Frage, ob man das rechtlich einfach so hinnehmen muss, da ja auf Grundlage des Angebots der Auftrag an dieses Tiefbauunternehmen rausging. Diese haben sich aber sehr deutlich verrechnet und eigentlich sollte doch mit Hilfe der Höhenangaben und Grundstücksbesichtigung im vornherein eine Berechnung möglich sein (gewisse Abweichungen sind natürlich immer zu erwarten).
Anwalt einschalten oder ist man da sowieso auf verlorenem Posten?