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Hausbau: Mein Mann verlangt fast mein ganzes Erspartes/Altersvorsorge- bin ich unfair, wenn ich zögere?

Hallo zusammen, ich bin 37 Jahre und hab zwei Kinder, habe 250.000 € Erspartes auf dem Konto bzw in Depots , davon 170.000 € aus der Zeit vor der Ehe. Mein Mann verdient seit neuestemsehr gut, er hat circa 70.000 € auf seinen Konten, aber zwei Autos und einen Anteil an einem Haus, so dass er insgesamt auf circa dieselbe Vermögenssumme kommt wie ich, nur ist seines halt großteils gebunden.

Er sagt, ich soll mindestens 200.000 € einbringen – sonst klappt es nicht mit dem Traumhaus weil wir dann nur einen geringeren Kredit bekommen. Ich sehe das Geld aber als meine Altersvorsorge (zumindest die 170k von vor der Ehe) weil ich aktuell im 5. Jahr meiner Elternzeit bin, dann nur Teilzeit wieder arbeiten werde und Rentenlücken habe.

Er meint das Haus ist doch auch deine Absicherung und ich soll mir keine Gedanken um später machen weil er mal viel erben wird. Er würde ca 50k von seinem liquiden Vermögen einbringen. Autos würde er nicht verkaufen obwohl wir sie nicht benötigen da noch zwei Firmenwagen.

Ich wäre bereit die 250k minus 170k= 80k beizusteuern.

Ich habe Angst, nachher mit wenig Rente dazustehen wenn er mich verlässt oder ich selbst wenn wir zusammen bleiben immer von ihm finanziell abhängig sein werde im Alter. 

Wie seht ihr das: Ist es egoistisch, wenn ich nicht alles geben will? Oder ist mein Wunsch nach Absicherung berechtigt? 

Ich bin quasi schuld wenn ich jetzt nicht fast alles als Eigenkapital gebe dass wir uns mit einer (überspitzt) Bruchbude abfinden müssen 🫤

Hausbau, Kredit, Finanzenfrage

Mein Freund und ich bauen ein Haus. Das Grundstück gehört ihm, Finanzieren tun wir das Haus aber gemeinsam, wie regelt man das am besten?

Mein Freund und ich bauen gemeinsam ein Haus. Den Grund hat er letztes Jahr von seinen Eltern als Erbe geschenkt bekommen (er steht alleine im Grundbuch). Den Kredit von der Bank finanzieren wir aber gemeinsam. Der Kredit ist allerdings nur über 200.000€ da wir viel Eigenleistung mitbringen. Mein Vorschlag wäre nun gewesen, dass er mich 50/50 ins Grundbuch eintragen lässt, da ich ja auch gesamtschuldnerisch mit dem Kredit hafte. Ich hätte gemeint dass wir einen Notarvertrag machen wo drin steht im falle einer Trennung, dass er die Hälfte vom Grundstück wieder zurückbekommt (80.000€ Grundstück also würde er 40.000€ bekommen). Da dies ja sein Erbe war. Mein Freund möchte das aber nicht, da er ein höheres Eigenkapital hat wie ich. Ich habe auf der Bank 37.000€ und mein Freund 45.000 + Grundstück. Somit wären wir bei einem Grundbucheintrag von 40:60. Ein großes Thema was mein freund anspricht ist auch noch dass ich von den 100.000€ was ich tilgen müsste nie so viel zahlen werde, da wir ja Kinder wollen. Da zahlt er ja viel mehr wie ich. Und wenn ich ihm die Hälfte von dem Grundstück bei einer Trennung geben würde hat er wieder mehr EK. Und geschweige denn von der Arbeitsleistung die sein Papa bringt. Der wird jeden Tag auf der Baustelle sein(Rentner) und dein Papa vielleicht nur am Wochenende; Das hat mein Freund mir alles vorgerechnet und ich soll zufrieden sein mit 40%. Ich soll dankbar sein. Warum werde ich bestraft wenn ich mit 24 Jahren nicht so viel EK habe wie er mit 29 Jahren. Bitte helft mir ich brauche eure Meinung?

Grundbuch, Hausbau, Kredit, notar

Wie verhindert man, daß bei Bebauung einer landwirtschaftl. Fläche diese aus der Landwirtschaft entnommen wird, ist Erbbaurecht eine Lösung?

Hintergrund zu meiner Frage: Es gibt nach einer Bauvoranfrage zum Bau eines EFH (nicht Betriebsleiterhaus!) die Erlaubnis zum Bau. Das Grundstück ist aktuell noch nicht erschloßen und landwirtschafltiche Fläche. Wie kann man das Grundstück nun mit einem EFH (Tochter des Landwirts) bebauen ohne das es aus der Landwirtschaft entnommen wird? Die Landwirtschaft soll zu einem späteren Zeitpunkt an die Tochter übergeben werden. Trotzdem ist es für uns wichtig das unser Bauvorhaben und damit auch der Kredit nicht an die Landwirtschaft (wie beim Betriebsleiterhaus) gebunden ist.

Wir hatten folgenden Gedanken: Das Grundstück mit Erbbaurecht "pachten", somit könnte das Grundstück doch weiterhin in der Landwirtschaft bleiben (10% Grenze)? Zum späteren Zeitpunkt wird die Landwirtschaft an Tochter übergeben und somit könnte man dann doch dieses EFH als Betriebsleiterhaus bestimmen und es somit steuerfrei besitzen.

Wir sind uns bewusst das die Lösung mit Erbbaurecht viele Fragen bzgl "Sicherheit wenn man sich zerstreitet" ... etc. aufwirft. Uns geht es aber lediglich um die steuerliche Sicht. Sodass wir das Grundstück erschließen und bebauen können ohne das es zu einer Zwangsentnahme kommt.

Ist diese Lösung mit Erbbaurecht richtig gedacht oder weiß jemand noch andere Lösungen?

Liebe Grüße

Grundstück, Hausbau, Landwirtschaft, Steuererklärung, Steuern

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