Nachträgliche Änderungen der Grundstücksgrenze rechtens?

Hallo wir haben Ärger mit einem Grundstückskauf.

Zur Vorgeschichte. Es wurde ein sehr großes Grundstück in 6 kleine Teilgrundstücke aufgeteilt zum Bau von Einfamilienhäuser.

Eines davon haben wir erworben und mittlerweile für das Grundstück unsere Pläne erstellt und auch bereits eine Baugenehmigung erhalten.

Soweit sogut. Jetzt ist es so, dass das direkte Nachbarsgrundstück sehr schmal geraten ist und der aktuelle Besitzer (von dem wir auch gekauft haben) das Grundstück nicht verkauft bekommt. Daher möchte er nun, das wir 2,5 Meter von unserem Grundstück "abgeben" damit verkleinert sich natürlich dementsprechend unser Grundstück was allerdings zur Folge haben würde, dass wir die Bauverordnung des Landes BaWü nicht mehr einhalten bezüglich der Grenzbebauung.

Ich finde diesen Vorschlag absolut bei den Haaren herbeigezogen, da wir wie gesagt bereits eine Baugenehmigung erhalten haben und unsere Planung vollständig abgeschlossen ist.

Ich habe dem Verkäufer klar gemacht, dass wir uns auf solch einen Vorschlag nicht einlassen werden, da ansonsten unser Bauprojekt so nicht mehr realisierbar wäre.

Kennt sich jemand rechtlich aus, ob der Verkäufer trotz Genehmigter Baugenehmigung zu unseren Gunsten anhand der vorliegenden Vermessungen eingetragen im Katastaramt und eines notariellen Kaufvertrages mit eindeutigen Größen Angaben trotzdem naträglich Änderungen vornehmen kann.

Danke für eure Antworten.

Grundstück, Hausbau
Bauunternehmen stellt vierfache Menge an Material in Rechnung als im Angebot vorgesehen, ist das rechtens?

Hallo,

wir haben im Zuge des Baus unseres Einfamilienhauses ein Tiefbauunternehmen für die Erdarbeiten beauftragt. Dieser hat von uns (durch den Architekten angefertigt) alle Pläne im Vornherein bekommen, wo auch alle Höhenangaben, Lagepläne, etc. für die Erdarbeiten angegeben waren.

Das Angebot für die Erdarbeiten wurde "auf Grundlage der bereitsgestellten Pläne" erstellt (Zitat aus dem Angebot), jedoch gibt es die Klausel, dass am Ende nach tatsächlicher Menge abgerechnet wird.

Aufgrund des Angebots durch das Tiefbauunternehmen, haben wir uns für ihn entschieden und auch nicht nach weiteren Angeboten Ausschau gehalten, da es preislich zu unseren Vorstellungen gepasst hat.

Nun haben wir die Rechnung erhalten und der Tiefbauer meinte, dass sie deutlich mehr Auffüllmaterial benötigt haben als angenommen (Kalkulation war 180 Tonnen, Gesamtmenge am Ende waren 650 Tonnen, also fast die vierfache Menge!). Da hat uns natürlich der Blitz getroffen und daher nun die Frage, ob man das rechtlich einfach so hinnehmen muss, da ja auf Grundlage des Angebots der Auftrag an dieses Tiefbauunternehmen rausging. Diese haben sich aber sehr deutlich verrechnet und eigentlich sollte doch mit Hilfe der Höhenangaben und Grundstücksbesichtigung im vornherein eine Berechnung möglich sein (gewisse Abweichungen sind natürlich immer zu erwarten).

Anwalt einschalten oder ist man da sowieso auf verlorenem Posten?

Baurecht, Handwerker, Hausbau, Angebot, Rechnungsstellung
Kredit trotz negativer KV?

Hallo!

Mein Mann und ich bauen ein Haus.

Dieses wurde durch "energiekosten", kaum vorhandener steckdosen etc um 40000k teurer.

Der rest vom kredit ist für das haus gesperrt oder wurde bereits für anzahlungen, notarkosten etc benötigt.

es fallen noch div anschlusskosten an. Zur freien Verwendung haben wir noch knappe 20000.

Leider haben uns die teuerungen und C19 schlimm erwischt und es sind mittlerweile Mehrkosten von über 100k zusammengekommen

Problem ist die BP um 40k.

Diese steht schon. Die bemusterung war NACH dem Baubeginn und zuerst sagte unsere bank uns den kredit zu bzw wir könnten bis zu 70k mehr aufstocken und dann als die beantragung anfiel wurden wir abgelehnt

Leider verlor ich währenddessen meinen Job und ich bin jetzt stark am suchen, jedoch ist es in der Vorweihnachtszeit in meiner Branche schwer. Da wir auf mein Gehalt angewiesen sind, kann ich auch nicht mal schnell einen anderen job machen, bzgl der kündigungsfrist, da ich in meiner Branche spontan am nächsten tag anfangen muss

Die banken weigern sich jetzt meinen Mann alleine den kredit zu geben und Konsumkredit haut auch nicht hin. Wir bräuchten das geld am besten gestern

Familie kann uns nicht helfen, da die jungen selber gebaut haben und der rest bereits pension ist, einen noch bestehenden kredit hat oder bereits über 70 ist. Erbe etc ist keins vorhanden bzw meine familie schenkte uns das Grundstück

Hat wer tipps? Die gängigen sachen sind bereits abgeklappert

Haus, Hausbau, Kredit, Kreditwürdigkeit, Kreditvergabe
Mein Freund und ich bauen ein Haus. Das Grundstück gehört ihm, Finanzieren tun wir das Haus aber gemeinsam, wie regelt man das am besten?

Mein Freund und ich bauen gemeinsam ein Haus. Den Grund hat er letztes Jahr von seinen Eltern als Erbe geschenkt bekommen (er steht alleine im Grundbuch). Den Kredit von der Bank finanzieren wir aber gemeinsam. Der Kredit ist allerdings nur über 200.000€ da wir viel Eigenleistung mitbringen. Mein Vorschlag wäre nun gewesen, dass er mich 50/50 ins Grundbuch eintragen lässt, da ich ja auch gesamtschuldnerisch mit dem Kredit hafte. Ich hätte gemeint dass wir einen Notarvertrag machen wo drin steht im falle einer Trennung, dass er die Hälfte vom Grundstück wieder zurückbekommt (80.000€ Grundstück also würde er 40.000€ bekommen). Da dies ja sein Erbe war. Mein Freund möchte das aber nicht, da er ein höheres Eigenkapital hat wie ich. Ich habe auf der Bank 37.000€ und mein Freund 45.000 + Grundstück. Somit wären wir bei einem Grundbucheintrag von 40:60. Ein großes Thema was mein freund anspricht ist auch noch dass ich von den 100.000€ was ich tilgen müsste nie so viel zahlen werde, da wir ja Kinder wollen. Da zahlt er ja viel mehr wie ich. Und wenn ich ihm die Hälfte von dem Grundstück bei einer Trennung geben würde hat er wieder mehr EK. Und geschweige denn von der Arbeitsleistung die sein Papa bringt. Der wird jeden Tag auf der Baustelle sein(Rentner) und dein Papa vielleicht nur am Wochenende; Das hat mein Freund mir alles vorgerechnet und ich soll zufrieden sein mit 40%. Ich soll dankbar sein. Warum werde ich bestraft wenn ich mit 24 Jahren nicht so viel EK habe wie er mit 29 Jahren. Bitte helft mir ich brauche eure Meinung?

Grundbuch, Hausbau, Kredit, notar
Mehrfamilienhaus bauen - wie lässt sich das ohne Geld realisieren?

Hallo, mein Mann und ich möchten das Haus meines Bruders kaufen, der kurz vor der Zwangsversteigerung steht- wir wollen es noch davor kaufen- sind gerade in Verhandlungen mit den Banken und den Gläubigern, da diese ja alle zustimmen müssen. Nach etlichen Überlegungen und Recherchen, haben wir auch mittels Bauamt- festgestellt, dass man das Grundstück mit 5 Vollgeschossen bebauen kann - das Haus von meinem Bruder ist Baujahr 1920 zwar renoviert und bewohnbar aber leider für uns nicht brauchbar als familie. Nun wollen wir dort ein Mehrfamilienhaus mit 15 Wohnungen errichten, seine restlichen Schulden auch damit abbezahlen. Nach unseren Berechnungen, bleibt ne ganze Menge über ( wird auch mit 60% versteuert, aber trotzdem gutes geld)

Meine bzw. unsere Frage lautet nun: Wie kann man das ohne geld realisieren?

wir kaufen das alte haus- reichen bauantrag ein- bei genehmigung reißen wir es ab- verkaufen in der zeit wohnungen- und können kostendeckung anfangen zu bauen? das wären laut unseren berechnungen knapp 6 wohnungen. ein möglicher ablauf ist uns noch nicht ganz klar. damit wir ihn retten gehen all unsere ersparnisse drauf. d.h. wir könnten erst anfangen bauen zu lassen wenn wir zeitgleich verkaufen das grundstück ist sehr begehrt daher die idee mit dem neubau

vielen dank vorab das bild zeigt wie es aussehen könnte

Bild zu Frage
Bauen, Hausbau, Mehrfamilienhaus
Wie verhindert man, daß bei Bebauung einer landwirtschaftl. Fläche diese aus der Landwirtschaft entnommen wird, ist Erbbaurecht eine Lösung?

Hintergrund zu meiner Frage: Es gibt nach einer Bauvoranfrage zum Bau eines EFH (nicht Betriebsleiterhaus!) die Erlaubnis zum Bau. Das Grundstück ist aktuell noch nicht erschloßen und landwirtschafltiche Fläche. Wie kann man das Grundstück nun mit einem EFH (Tochter des Landwirts) bebauen ohne das es aus der Landwirtschaft entnommen wird? Die Landwirtschaft soll zu einem späteren Zeitpunkt an die Tochter übergeben werden. Trotzdem ist es für uns wichtig das unser Bauvorhaben und damit auch der Kredit nicht an die Landwirtschaft (wie beim Betriebsleiterhaus) gebunden ist.

Wir hatten folgenden Gedanken: Das Grundstück mit Erbbaurecht "pachten", somit könnte das Grundstück doch weiterhin in der Landwirtschaft bleiben (10% Grenze)? Zum späteren Zeitpunkt wird die Landwirtschaft an Tochter übergeben und somit könnte man dann doch dieses EFH als Betriebsleiterhaus bestimmen und es somit steuerfrei besitzen.

Wir sind uns bewusst das die Lösung mit Erbbaurecht viele Fragen bzgl "Sicherheit wenn man sich zerstreitet" ... etc. aufwirft. Uns geht es aber lediglich um die steuerliche Sicht. Sodass wir das Grundstück erschließen und bebauen können ohne das es zu einer Zwangsentnahme kommt.

Ist diese Lösung mit Erbbaurecht richtig gedacht oder weiß jemand noch andere Lösungen?

Liebe Grüße

Grundstück, Hausbau, Landwirtschaft, Steuererklärung, Steuern

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