Bauunternehmen stellt vierfache Menge an Material in Rechnung als im Angebot vorgesehen, ist das rechtens?

Hallo,

wir haben im Zuge des Baus unseres Einfamilienhauses ein Tiefbauunternehmen für die Erdarbeiten beauftragt. Dieser hat von uns (durch den Architekten angefertigt) alle Pläne im Vornherein bekommen, wo auch alle Höhenangaben, Lagepläne, etc. für die Erdarbeiten angegeben waren.

Das Angebot für die Erdarbeiten wurde "auf Grundlage der bereitsgestellten Pläne" erstellt (Zitat aus dem Angebot), jedoch gibt es die Klausel, dass am Ende nach tatsächlicher Menge abgerechnet wird.

Aufgrund des Angebots durch das Tiefbauunternehmen, haben wir uns für ihn entschieden und auch nicht nach weiteren Angeboten Ausschau gehalten, da es preislich zu unseren Vorstellungen gepasst hat.

Nun haben wir die Rechnung erhalten und der Tiefbauer meinte, dass sie deutlich mehr Auffüllmaterial benötigt haben als angenommen (Kalkulation war 180 Tonnen, Gesamtmenge am Ende waren 650 Tonnen, also fast die vierfache Menge!). Da hat uns natürlich der Blitz getroffen und daher nun die Frage, ob man das rechtlich einfach so hinnehmen muss, da ja auf Grundlage des Angebots der Auftrag an dieses Tiefbauunternehmen rausging. Diese haben sich aber sehr deutlich verrechnet und eigentlich sollte doch mit Hilfe der Höhenangaben und Grundstücksbesichtigung im vornherein eine Berechnung möglich sein (gewisse Abweichungen sind natürlich immer zu erwarten).

Anwalt einschalten oder ist man da sowieso auf verlorenem Posten?

Baurecht, Handwerker, Hausbau, Angebot, Rechnungsstellung
Kredit trotz negativer KV?

Hallo!

Mein Mann und ich bauen ein Haus.

Dieses wurde durch "energiekosten", kaum vorhandener steckdosen etc um 40000k teurer.

Der rest vom kredit ist für das haus gesperrt oder wurde bereits für anzahlungen, notarkosten etc benötigt.

es fallen noch div anschlusskosten an. Zur freien Verwendung haben wir noch knappe 20000.

Leider haben uns die teuerungen und C19 schlimm erwischt und es sind mittlerweile Mehrkosten von über 100k zusammengekommen

Problem ist die BP um 40k.

Diese steht schon. Die bemusterung war NACH dem Baubeginn und zuerst sagte unsere bank uns den kredit zu bzw wir könnten bis zu 70k mehr aufstocken und dann als die beantragung anfiel wurden wir abgelehnt

Leider verlor ich währenddessen meinen Job und ich bin jetzt stark am suchen, jedoch ist es in der Vorweihnachtszeit in meiner Branche schwer. Da wir auf mein Gehalt angewiesen sind, kann ich auch nicht mal schnell einen anderen job machen, bzgl der kündigungsfrist, da ich in meiner Branche spontan am nächsten tag anfangen muss

Die banken weigern sich jetzt meinen Mann alleine den kredit zu geben und Konsumkredit haut auch nicht hin. Wir bräuchten das geld am besten gestern

Familie kann uns nicht helfen, da die jungen selber gebaut haben und der rest bereits pension ist, einen noch bestehenden kredit hat oder bereits über 70 ist. Erbe etc ist keins vorhanden bzw meine familie schenkte uns das Grundstück

Hat wer tipps? Die gängigen sachen sind bereits abgeklappert

Haus, Hausbau, Kredit, Kreditwürdigkeit, Kreditvergabe
Grunddienstbarkeit, Abstandfläche, Hinderung am Hausbau?

Abend zusammen,

in unsere Gemeinde wurde eine größere Wiesenfläche zu Wohnungsverdichtung als Baugrund ausgewiesen und die Fläche in einzelne Flurstücke geteilt. Ein genehmigter Bebauungsplan liegt seit 2019 vor.

Wir haben von der Gemeinde ein Grundstück erworben (laut Kaufvertrag lastenfrei). Im Rahmen unserer Bauplanung haben wir unseren Bauantrag (genehmigungsfreies Verfahren) eingereicht. Vorab haben wir die betroffenen Nachbar über unser Bauvorhaben informiert.

und jetzt kommt das was uns aktuell Bauchschmerzen bereitet: ein Nachbar macht geltend, dass er seit dem Jahr 2000 eine „Bebauungsfreihaltungsveflichtung“ im Grundbuch eintragen lassen hat, die besagt das eine Bebauung zu seinen Grundstück mindestens 5m zu betragen hat - entgegen der gesetzlichen 3m, wie auch im Bebauungsplan vorgeschrieben -.

Auf was muss ich mich einstellen? Können seine „Rechte“ vom Rechtmäßigen Bebauungsplan und Baugenehmigung überlagert werden? Wie wahrscheinlich ist es, dass diese Rechte tatsächlich bestehen und wird der Kaufvertrag vom Notar vorab nicht auf sowas geprüft, wenn im Vertrag von lastenfreiheit gesprochen wird?

An wen muss er sich wenden… Gemeinde oder Wir als neue Grundstückseigentümer?

(der abschließende Grundbucheintrag liegt uns noch nicht vor, da die Eigentümereintragungen aktuell laufen)

vielleicht kann mir einer meine Fragen beantworten.

Danke für die Mühen im Voraus.

Grundbuch, Hausbau, Immobilien
Nur ein Partner im Grundbuch, aber gemeinsamer Hausbau?

Liebe Community,

ich habe schon ein bisschen quer gelesen, aber würde gerne eure Meinung zur folgender Situation hören. Wir suchen nach einer fairen Lösung für beide von uns.

Ich habe innerhalb der Familie ein Hammergrundstück erhalten, auf dem vorderen Baufeld wohnen meine Eltern. Da meine Eltern in Zukunft keine fremden auf ihrem Grundstück haben möchten, passiert das unter der Bedingung, dass ich dort alleine im Grundbuch eingetragen werde und sie im Falle eines Verkaufs ein Vorverkaufsrecht erhalten.

Nun möchte ich mit meiner Freundin auf dem Grundstück ein Haus bauen. Wir sind nicht verheiratet, aber schon über sechs Jahre zusammen. Da ich etwas besser verdiene, ist geplant, dass ich 2/3 des Kredits und sie das verbleibende Drittel zahlt. Jetzt ist es offensichtlich, dass ihr rein rechtlich im Falle einer Trennung aufgrund meines alleinigen Grundbucheintrags nichts vom Haus zusteht.

Angenommen wir würden uns in zehn Jahren trennen, so hätte sie für diesen Zeitraum vergleichsweise günstig Haus und Garten bewohnt, würde aber von ihrer "Investition" nichts zurück erhalten. Auf der anderen Seite kann man für das Haus allerdings auch nur bedingt eine Wertsteigerung einrechnen, da sich diese in der Regel auf das Grundstück bezieht, welches ja nur mir gehört. Genau genommen müsste man sogar den Wertverlust des Hauses von ihrem Anteil nach x Jahren abziehen. Es muss aber auch für mich fair bleiben, immerhin trage ich das gesamte finanzielle Risiko falls sie auszieht und müsste sie dann zusätzlich noch auszahlen.

Habt ihr Ideen, wie man das halbwegs fair gestalten könnte?

Grundbuch, Hausbau, Immobilien
Mein Freund und ich bauen ein Haus. Das Grundstück gehört ihm, Finanzieren tun wir das Haus aber gemeinsam, wie regelt man das am besten?

Mein Freund und ich bauen gemeinsam ein Haus. Den Grund hat er letztes Jahr von seinen Eltern als Erbe geschenkt bekommen (er steht alleine im Grundbuch). Den Kredit von der Bank finanzieren wir aber gemeinsam. Der Kredit ist allerdings nur über 200.000€ da wir viel Eigenleistung mitbringen. Mein Vorschlag wäre nun gewesen, dass er mich 50/50 ins Grundbuch eintragen lässt, da ich ja auch gesamtschuldnerisch mit dem Kredit hafte. Ich hätte gemeint dass wir einen Notarvertrag machen wo drin steht im falle einer Trennung, dass er die Hälfte vom Grundstück wieder zurückbekommt (80.000€ Grundstück also würde er 40.000€ bekommen). Da dies ja sein Erbe war. Mein Freund möchte das aber nicht, da er ein höheres Eigenkapital hat wie ich. Ich habe auf der Bank 37.000€ und mein Freund 45.000 + Grundstück. Somit wären wir bei einem Grundbucheintrag von 40:60. Ein großes Thema was mein freund anspricht ist auch noch dass ich von den 100.000€ was ich tilgen müsste nie so viel zahlen werde, da wir ja Kinder wollen. Da zahlt er ja viel mehr wie ich. Und wenn ich ihm die Hälfte von dem Grundstück bei einer Trennung geben würde hat er wieder mehr EK. Und geschweige denn von der Arbeitsleistung die sein Papa bringt. Der wird jeden Tag auf der Baustelle sein(Rentner) und dein Papa vielleicht nur am Wochenende; Das hat mein Freund mir alles vorgerechnet und ich soll zufrieden sein mit 40%. Ich soll dankbar sein. Warum werde ich bestraft wenn ich mit 24 Jahren nicht so viel EK habe wie er mit 29 Jahren. Bitte helft mir ich brauche eure Meinung?

Grundbuch, Hausbau, Kredit, notar
Grundbuch & Hausbau : Wie Eigenkapital absichern, Darlehen aufnehmen und Steuern minimieren?

Hallo,

meine Lebensgefährtin und ich möchten ein Grundstück kaufen und anschließend ein Haus drauf bauen. Das von mir eingebrachte Eigenkapital beträgt 200.000€. Das Darlehen für das Haus würden wir beide aufnehmen (400.000€), und die Raten zur Tilgung des Kredits wollen wir uns hälftig teilen. Eine Heirat ist momentan nicht vorgesehen. 

Hierbei möchten wir dass diese Verhältnisse rechtlich verbindlich festgehalten werden, wobei für niemanden ein Nachteil entstehen soll. Wie kann man dies am Besten lösen und ohne Schenkungssteuer oder xmal Grunderwerbssteuer zu zahlen.

Uns schwebt folgendes vor.

1) Kauf des Grundstücks durch mich, Nutzung des Eigenkapital von 100.000€. Nur ich werde ins Grundbuch eingetragen.

2) Darlehen für das Haus auf uns Beide. Nutzung meines restlichen Eigenkapital von 100.000€. Dabei oder vorher(?) Umänderung des Grundbuchs zu 50/50 mit dem Vermerk das beim Verkauf mir immer erst mein Eigenkapital zusteht. Somit wäre ich abgesichert, und beim etwaiger Trennung und Verkauf des Hauses stünde meiner Freundin dann der Rest vom Erlös geteilt durch 2 zu.

Problem: Fällt bei der Umänderung bei Punkt 2 nicht wieder Steuer an, und dann gleich auf das ganze Haus? Und wäre eine Eintragung ins Grundbuch bei Punkt 1 gleich zu 50/50 besser? Meine Freundin kann aber kein Eigenkapital einbringen. Also würde ja dann auch Schenkungssteuer anfallen da ich das Grundstück finanziere und ihr quasi zu 50% schenke.

Oder wäre gleich bei Punkt 1 ein Eintrag mit 20/80 besser, um die Schenkungssteuer zu vermeiden (20.000€ Freigrenze)? Aber, kann die Freundin das ganze Darlehen für das Haus überhaupt mit mir zusammen aufnehmen wenn sie nur zu 20% im Grundbuch steht. Oder müsste man in dem Moment zu 50/50 wechseln, aber dann fällt doch wieder Steuer an oder nicht?

Ohjee ich glaub ich mach es komplizierter als es ist :)

Könnt ihr mir helfen bitte?

Vielen Dank

Jürgen

Eigenkapital, Grundbuch, Hausbau, Schenkungssteuer, Absichern
Mehrfamilienhaus bauen - wie lässt sich das ohne Geld realisieren?

Hallo, mein Mann und ich möchten das Haus meines Bruders kaufen, der kurz vor der Zwangsversteigerung steht- wir wollen es noch davor kaufen- sind gerade in Verhandlungen mit den Banken und den Gläubigern, da diese ja alle zustimmen müssen. Nach etlichen Überlegungen und Recherchen, haben wir auch mittels Bauamt- festgestellt, dass man das Grundstück mit 5 Vollgeschossen bebauen kann - das Haus von meinem Bruder ist Baujahr 1920 zwar renoviert und bewohnbar aber leider für uns nicht brauchbar als familie. Nun wollen wir dort ein Mehrfamilienhaus mit 15 Wohnungen errichten, seine restlichen Schulden auch damit abbezahlen. Nach unseren Berechnungen, bleibt ne ganze Menge über ( wird auch mit 60% versteuert, aber trotzdem gutes geld)

Meine bzw. unsere Frage lautet nun: Wie kann man das ohne geld realisieren?

wir kaufen das alte haus- reichen bauantrag ein- bei genehmigung reißen wir es ab- verkaufen in der zeit wohnungen- und können kostendeckung anfangen zu bauen? das wären laut unseren berechnungen knapp 6 wohnungen. ein möglicher ablauf ist uns noch nicht ganz klar. damit wir ihn retten gehen all unsere ersparnisse drauf. d.h. wir könnten erst anfangen bauen zu lassen wenn wir zeitgleich verkaufen das grundstück ist sehr begehrt daher die idee mit dem neubau

vielen dank vorab das bild zeigt wie es aussehen könnte

Mehrfamilienhaus bauen - wie lässt sich das ohne Geld realisieren?
Bauen, Hausbau, Mehrfamilienhaus
Wie verhindert man, daß bei Bebauung einer landwirtschaftl. Fläche diese aus der Landwirtschaft entnommen wird, ist Erbbaurecht eine Lösung?

Hintergrund zu meiner Frage: Es gibt nach einer Bauvoranfrage zum Bau eines EFH (nicht Betriebsleiterhaus!) die Erlaubnis zum Bau. Das Grundstück ist aktuell noch nicht erschloßen und landwirtschafltiche Fläche. Wie kann man das Grundstück nun mit einem EFH (Tochter des Landwirts) bebauen ohne das es aus der Landwirtschaft entnommen wird? Die Landwirtschaft soll zu einem späteren Zeitpunkt an die Tochter übergeben werden. Trotzdem ist es für uns wichtig das unser Bauvorhaben und damit auch der Kredit nicht an die Landwirtschaft (wie beim Betriebsleiterhaus) gebunden ist.

Wir hatten folgenden Gedanken: Das Grundstück mit Erbbaurecht "pachten", somit könnte das Grundstück doch weiterhin in der Landwirtschaft bleiben (10% Grenze)? Zum späteren Zeitpunkt wird die Landwirtschaft an Tochter übergeben und somit könnte man dann doch dieses EFH als Betriebsleiterhaus bestimmen und es somit steuerfrei besitzen.

Wir sind uns bewusst das die Lösung mit Erbbaurecht viele Fragen bzgl "Sicherheit wenn man sich zerstreitet" ... etc. aufwirft. Uns geht es aber lediglich um die steuerliche Sicht. Sodass wir das Grundstück erschließen und bebauen können ohne das es zu einer Zwangsentnahme kommt.

Ist diese Lösung mit Erbbaurecht richtig gedacht oder weiß jemand noch andere Lösungen?

Liebe Grüße

Grundstück, Hausbau, Landwirtschaft, Steuererklärung, Steuern

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