Läst sich jedes Grundstück teilen, wenn man ein Teil des Gartens an Nachbar verkaufen möchte?

2 Antworten

Das ist nur möglich, wenn dadurch z. b. keine Baufluchten tangiert werden und vor allem nicht die Geschossflächenzahl beeinträchtigt wird.

Beispiel:

die Gemeinde hat in der Gegend eine geschossflächenzahl von 0,4. auf 500 qm darf man höchstens 200 qm Wohnfläche bauen. hat der jenige 550,-qm und eben 200 qm Wohnfäche, so darf er eben nur 50 qm verkaufen. hat er nur 500 qm, darf er nichts verkaufen.

Alles andere ist mehr ein fRage des Notarvetrages udn der Vermessung.

Nicht jedes Grundstück. Bei unbebauten ist das einfacher. Bei bebauten Grundstücken müssen die Bauvorschriften eingehalten werden (Grenzabstände, Gebäude nicht über fremde Grundstücke, Zuwegungen, Erschliessungen)