Stellt der Einheitswert den Wert des Grundstücks dar ?
Kann man davon ausgehen, dass der Einheitswert den Wert des Grundstücks darstellt ? Wenn ich z.B eine Eigentumswohnung für 90000,- Euro kaufe und mir vom Finanzamt der sogenannte Einheitswert auf 13000,- Euro festgelegt wurde, ist dann die Immobilie selber 77000,- Euro und das Grundstück 13000,- Euro Wert. Ich frage das wegen der absetzbaren Kosten bei einem Wohnungskauf. Danke für Antworten !
1 Antwort
Wie kommst Du denn auf die Idee? Informiere Dich besser mal, was der steuerliche Eniheitswert bedeutet und, zu welchen Zeitpunkten die letzte Hauptfeststellung erfolgte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einheitswert#Grundverm.C3.B6gen
Das hat mit den heutigen Verkehrswerten herzlich wenig zu tun. Bei bebauten Grundstücken rechnet man mit einem Grundstücksanteil von 25% des Kaufpreises.
Man war zu faul einen in Erinnerung befindlichen Wert zu verifizieren.
Gefährlich, Erinnerungswerte als allgemein verbindlich darzustellen, wenn man nicht mal mehr weiß, wie sie eigentlich in die Erinnerung gelangt sind.
Solange einzige Zustelladresse für Schadensersatzklagen mein Katzenklo ist, kann ich mir alles erlauben.
Cool. Hat dein Katzenklo evtl. auch ein elektronisches Gerichtspostfach?
Wer ist in diesem Zusammenhang "man"?