Geldstrafe für Autowäsche
Unser Sohn hat seinen Führerschein gemacht und sich einen alten gebrauchten Wagen gekauft. Den hat er auf unserem Grundstück gewaschen und auf Hochglanz gebracht. Nach getaner Arbeit ist er von unserem neuen Nachbarn angesprochen und gebeten worden, keine Autowäsche vor dem Haus mehr vorzunehmen. Das wäre verboten wegen der Grundwasserverunreinigung, und er würde im Wiederholungsfall die Sache zur Anzeige bringen. Dann wäre eine saftige Strafe fällig. Stimmt das?
2 Antworten
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Ob das Autowaschen auf Privatgrund verboten ist hängt davon ab, wie der Waschplatz beschaffen ist und wohin das Abwasser geführt wird. Wird das Wasser dem Oberflächenwasser zugeführt so ist es aus Wasserschutzgründen immer verboten. Wird das Wasser aber dem Abwasser zugeführt das über eine Kläranlage abgeführt wird, dann kann der Waschplatz geeigent nachgerüstet werden (Ölabscheider, Oberflächenversiegelung) und der liebe Nachbar wird mit seiner Anzeige scheitern. Aber beachten - möglicherweise muss dann die Waschplatzfläche noch der der Entwässerungsgebühr unterworfen werden!
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Richtig. Ist verboten.