Wie regelt man diesen Doppelkauf am Besten?

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Wie wäre es denn wenn Ihr zusammen das Grundstück kauft, die Anteile im Nortar-Vertrag auffüht die jeder zu zahlen hat. Dann zahlen beide Parteien auf das Notar-Konto die jeweiligen Beträge ein. Danach müsst Ihr die Grundstücke nur noch teilen, also vermessen und Grenzsteine setzen lassen und eine Teilungserlaubnis einholen. Aber das müsse Euch der Notar besser erklären können. Auf keinen Fall einer alles kaufen und dann einen Teil weiterverkaufen. Dann fällt die Grunderwerbssteuer und Notarkosten 2x an.

Michael: Auch unterschiedliche, noch nicht vermessene Teilstücke an einem Flurstück können ohne Bildung von Bruchteilseigentum an unterschiedliche Erwerber verkauft werden. Ein vereinfachtes Kaufvertrags-Beispiel zur Veranschaulichung:

„Der Landwirt Meier (Grundstückseigentümer) verkauft von seinem Grundstück Sonnenstrasse 2 ... in einer Größe von 1 000 qm 1. an den Apotheker Schulze eine Teilfläche von ca. 600 qm, die im Norden durch die Grenze des Grundstücks zu Flurstück Nr. 13 und im Süden durch das Flurstück 14, im Westen durch die Hauptstraße und im Osten durch den Kapellenweg begrenzt wird, Das noch nicht vermessene Trennstück ist in dem beigefügten Lageplan mit A -B - C- und D rot umrandet. 2. an den Revierförster Kunze eine Teilfläche von ca. 400 qm .... … grün umrandet.

Die Vertragsschließenden nehmen auf den beigefügten Lageplan, der dieser Urkunde als wesentlicher Bestandteil beigeheftet ist, Bezug. Die Käufer tragen die Kosten der amtlichen Vermessung je zur Hälfte. Sie erteilen hiermit Herrn Weber vom Notariat ......Vollmacht, auch für ihre Erben, sie bei der Auflassung zu vertreten und alle Erklärungen, Bewilligungen und Anträge abzugeben, die im Zuge der Auflassung und des Fortführungsnachweises erforderlich sind.“

Der Notar klärt auf.

Die Frage wäre, ob es irgendeinene Haken gibt, welcher die Teilung des Grundstücks verhindert denn die Umstände und Kostne sind deutlich größer, wenn der Verkäufer in einem Vertrag verkauft.

Das mit dem Haken bei der Bebaubarkeit oder sonstwas solltet ihr vorab bei der Gemeinde abklären.

Wenn es sich wirklich um ein Grundstück - also bisher eine ungeteilte Flurnummer handelt, die vor dem Verkauf auch nicht geteilt weden soll, dürfte der einfachste Weg sein, dass ihr mit dme anderen Käufer eine GbR, also die denkbar einfachste aller Gemeinschaften gründet, die zum Zweck des Kaufs un der Teilung des Grundstücks gegründet wird, die das Grundstück kauft und beim Notar aufteilt.

Nach der schon vorher fest vereinbarten Aufteilung wird sie wieder beendet.

Was euch wichtig ist, sollte schriftlich zwischen euch beiden Käufern fixiert sein.

Wichtig ist, dass das mit der Aufteilung und der Baugenehmigung auch klappt. Ein bauenschlauer Verkäufer kann euch auch schnell mal über den Tisch ziehen.

ja toll und die Gbr muss dann erst bei der Steuer gemeldet werden und und und 2x Grunderwerbsteuer gezahlt werden und zusätzlich ein Steuerberater bezahlt werden,der das steuerlich begleitet.

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