Testament, 2 Kinder, ein Haus

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Es ist zu begrüßen, dass sich die Eltern bereits jetzt mit der gerechten Aufteilung des Nachlasses ernsthaft beschäftigen und sich Gedanken über die Wertfindung des Grundstücks machen. Ob allerdings ein Laie den tatsächlichen Immobiliewert durch das geschilderte stark vereinfachte und zudem noch unvollständige 08/15 Verfahren zuverlässig feststellen kann, möchte ich bezweifeln. Die wohl sicherste und am wenigsten angreifbare Methode bleibt die Beaufragung eines öffentl. bestellten Gutachters für die Bewertung von Grundstücken, Bauten und Mieten. Oder die Beteiligten einigen sich auf ein anderes kostengünstigers Verfahren (Ortsgericht, Immobilienmakler, Bankgutachter). Steht das Ergebnis fest, würde ich statt eines Testaments einen Erbvertrag vor einem Notar abschliessen, an dem alle Familienmitglieder mitwirken. Damit könnten Erbstreitigkeiten weitgehenst vermieden werden. Der Notar wird eine Regelung zum gerechten Wertausgleich zum Zeitpunkt des Anfalls des Nachlasses finden. Bis dahin kann es nämlich zu erheblichen Vermögensverschiebungen kommen.

Hallo,

dankesehr.

Aber die Wertermittlung von dem Grundstück wird so gemacht?

Und das ist auch richtig so, daß man das getrennt ermittelt?

Und würde durch dieses 08/15-Verfahren denn eher ein höherer oder eher ein niedriger Wert herauskommen, als von einem Gutachter? Würde das denn wahrscheinlich sehr abweichen? Weil so genau kann man es ja sowieso nicht machen, oder?

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@Willi1939

Ohne Kenntnis des Objekts und der oftmals unterschiedlichen Bewertungsmethoden lässt sich auf diesem Wege nichts sagen. Zwei Beispiele zur Verdeutlichung: Unlängst lagen mir zwei Dokumente, ein Wertgutachtgen und eine Schätzung zur Prüfung vor. Das Wertgutachten zum Zwecke der Kaufpreisfindung und Beleihung war von einem öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter erstellt worden, betraf eine neuwertige Eigentumswohnung zur Eigennutzung, war 20 Seiten lang mit Stadtplan, Lageplan und Fotos, und enthielt die Beurteilung der Vermietungs- und Verkaufschancen, mit Beschreibung der Makro- und Infrastruktur, der Grundstücksbeschaffenheit, einer ausführlichen Objektbeschreibung und Erläuterungen zur Objektbesichtigung, Konzept der Wohnung, Materialien, Ausstattung, Außenanlagen, Inhalt des Grundbuchs, Grundstücksgrenzen, Belastungen, Erschließungszustand, Kontaminierung, Erläuterungen zum Bodenwert, zum Sachwert, zu den Herstellungskosten und sonstiger wertbeeinflussender Umstände, Reparaturstau und Kostenschätzung. Ermittelt wurde über den Sachwert hinaus der Ertragswert, mit Angaben zu Marktanalyse und Marktsituation, Vergleichsobjekten, Ergebniserläuterung und einiges mehr. Alle Rechenvorgänge waren nachvollziehbar und der ermittelte Wert ging m. E. in Ordnung. Die eher überschlägige Schätzung vom Ortsgericht war Grundlage für eine Erbauseinandersetzung und betraf ein Grundstück mit zwei Häusern, Alt-und Neubau, insgesamt vier vermietete Wohnungen. Das Dokument bestand aus zwei Seiten mit nur wenigen Zahlen und Angaben. Das Zahlenwerk war für mich nicht nachvollziehbar, weil fast alle Bauunterlagen und Einzelberechnungen fehlten. Der wertrelevante Ertragswert fehlte gänzlich. Aber die Beteiligten waren letztendlich mit dem Ergebnis zufrieden und freuten sich über die Einsparung von mehreren hundert Euro Taxkosten.

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