Kann ein Grunstückskaufvertrag auch von einem Vertreter durchgeführt werden?

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Er braucht eine notarielle Bevollmächtigung. Der Notar muss dazu in Krankenhaus kommen und auch die Legitimationsfähigkeit feststellen können (Personalausweis, Gesichtsmaske abnehmen, Geschäftsfähigkeit feststellen usw.).

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  1. Der Notar nimmt mit dem Verkäufer im Krankenhaus bei Ihrem Vater die Beurkundung des Grundstückskaufvertrags vor.
  2. Ihr Vater bestimmt einen Bevollmächtigten zur Wahrnehmung seiner Interessen. Unterschrift unter die Vollmacht muß notariell beglaubigt werden.
  3. Es tritt bei der Beurkundung ein vollmachtsloser Vertreter auf. Der Vertrag ist bis zur Genehmigung Ihres Vaters schwebend unwirksam.
  4. Der Notar schreibt den Vertrag in ein Vertrags"angebot" um, dass der Verkäufer Ihren Vater macht. Ihr Vater müßte dann das Angebot in dem vorbestimmten Zeitraum in einer notariellen Urkunde annehmen.

Empfehlung: Mit Notar sprechen, zusätzliche Kosten klären und Gesundheitszustand des Vaters beschreiben.