Rechtslage Grundstück anderer Eigentümer als Immobilie

5 Antworten

  1. Alles was mit einem Grundstück fest verbunden ist, gehört dem, dem das Grundstück gehört.

  2. Was man während der Ehe geschenkt bekommt, oder erbt, gehört im Fall der Scheidung zum Anfangsvermögen.

  3. Also, wenn Ihr beim Anfang der Ehe beide 0,- hattet, und Du das Grundstück (wert Beispiel 50.000,-) von den Eltern bekommst, steigt Dein Anfangsvermögen auf 50.000,-

  4. Wenn ihr darauf ein Haus baut, dann gehört das im Falle der Scheidung zum Zugewinn (Wert des Hauses minus Belastung).

  5. Würdet ihr am Grundbuch nichts ändern, wäre das Haus im Falle der Scheidung Dein Haus (wie die ganze zeit) und Du müßtest 50 % vom Zugewinn an Deine Frau auszahlen.

  6. Würdest Du Deine Frau im Grundbuch mit eintragen, müßtet ihr Euch im Fall der Scheidung einigen wer das Haus bekommen soll und den anderen auszahlt, oder ihr müßtet als Grundstücksgemeinschaft verbunden bleiben.

DH: kurz & knackig, aber alles drin

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klar, meine Frau fühlt sich dann natürlich nicht richtig Wohl wenn sie nirgends mit eingetragen ist, da fühlt man sich ja irgendwie "nur" als Mitbewohner, aber nicht als Hausbesitzer... Sowieso wenn sie genau weiss dass im Falle einer Scheidung ihr nichts zusteht...

Kann mein Vater das Grundstück auch uns beiden überschreiben? Bzw. ist es eine Lösung wenn wir das Grundstück uns beiden eintragen lassen und dann untereinander (ohne Notar oder Anwalt) Schriftlich festhalten wer welches Vermögen eingebracht hat und dies gegenseitig unterschreiben!? Im Scheidungsfall hätte man eine Schriftliche Unterlage die von beiden Seiten unterschrieben wurden.

DEin Vater kann jedem von Euch die Hälfte schenken.

Das ist von den Notarkosten billiger, als würde er erst Dir das Grundstück schenken und Du dann Deiner Frau.

Aber da stellt sich die Frage nach dem Wert des Grundstücks. Der Schwiegertochter kann man steuerfrei nur 20.000,- Euro schenken. Wenn das Grundstück also 60.000,- wert ist, würde für die Schenkung der Häfte an die Schwiegertochter 3.000,- Schenkungssteuer anfallen. Da wäre dann der Umweg über den Sohn billiger.

Aber beachten. Nach der Schenkung an die Frau ist das Grundstück nicht mehr im eigenen Anfangsvermögen für den Fall der Scheidung.

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Unten stellst Du die Frage, ob DEIN Vater das Grundstück Euch beiden übereignen könnte. Zivilrechtlich wäre das kein Problem. Das dicke Ende aber kommt dann steuerlich: Bei Dir beträgt der Freibetrag bei der Schenkungsteuer 400.000 Euro, bei Deiner Frau 20.000 Euro. Sinnvoller wäre da, wenn Du den Hälfteanteil an Deine Frau überträgst. Dann nämlich geht das auf Deinen Freibetrag und der beträgt 500.000 Euro.

also die beste variante wäre wenn mein vater mit dies schenkt da dann keine schenkungssteuern anfallen und ich dann meiner frau die hälfte per schenkung übertrage, dann fallen auch keine schenkungssteuern an. in dem fall würden dann halt zwei mal notarkosten anfallen oder!?

Genau so ist es.

zweimal Notarkosten, aber keine Schenkungssteuer.

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Hallo,

eine Trennung von Grundstück und Gebäude gibts oft: bei Erbpacht. Insofern wäre auch eine Teilung des Hauses bei Scheidung kein unüberwindliches Problem.

Aber dafür gibts Notare !

Viel Glück