Kann Nachbar für zwischenzeitliches Abladen von Aushub Gebühr in Rechnung stellen?

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Sicher kann er das in Rechnung stellen, es ist schließlich nicht ganz ohne, ohne Erlaubnis ein fremdes Grundstück eigenmächtig zu benutzen.

Ob die 300€ angemessen sind, steht auf einem anderen Blatt, es sollte sich (m.M.n) im Bereich einer 6-prozentigen Verzinsung des Grundstückswerts bewegen. - Bei einem Wert von 100.000 ergäben sich 50€

hildefeuer  02.12.2013, 13:22

Gut der Nachbar hätte auch eine Gartenbaufirma mit der Neueinsaat des Rasen bzw. Beseitigung der verbliebenen Reste beauftragen können. Jetzt ist ja auch der Boden verdichtet von den Maschinen, dafür besteht auch Schadenersatzanspruch.

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Tolle Idee zum Gelderwerb. Mir fehlt allerdings die Rechtsgrundlage. Anders wäre des dann, wenn etwas beschädigt wurde. Das kann auch bei einer Wiese geschehen, z.B.wenn die Grasnarbe runiniert wurde. Dann aber müßte man einen konkreten Schaden darlegen. Wenn das gelingt, dann würde es aber mit absoluter Sicherheit weit teurer als 300 Euro, denn das ist noch nicht mal der Tagessatz für einen Gärtner. Also: Nicht zahlen. Allerdings kann man sich dann eventuell auf Überraschungen gefaßt machen. Mir ist mal ein Fall untergekommen wo der erstaunte Bauherr einige Tage nach einer solchen Aktion eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung künftiger Beeinträchtigungen zugestellt bekam. Wenn baurechtlich nicht alles 100%ig korrekt gelaufen ist, kanns ganz arg kommen.

Nette Idee. Wenn sie die zahlt, wird er wahrscheinlich auch eine Gebühr dafür verlangen, dass sie ihr Auto vor seinem Zaun abstellt.

Man ist erst mal baff. So baff wie ich gerade eben war, als ein (alter Mann) an der Türe stand und meinte, dass ich doch das Auto von seinem Gartentor wegstellen möge. Seine Frau trägt da immer alles raus und rein. Der Bürgerseig ist an der Stelle zwei Meter breit und es gibt keinerlei Grund, ausgerechnet an der Stelle nicht zu stehen.

Also ignorieren und bei Mahnung übrlegen, ob es irgendwelche Rechtsgrundlagen dafür gibt.

Sicherlich ist das zu zahlen. Aber man kann das doch von der Rechnung des Tiefbauunternehmens, der Baufirma einbehalten. Besser wäre es gewesen mit dem Nachbarn darüber vorher zu sprechen.

blumenkohl:

Deine Info reicht nicht aus, deshalb nur eine Beispielsrechnung:

Wiese, Wert 10 €/qm, Belagerung mit Bodenaushub 60 qm 7 Tage lang. 300 Euro sind 2.571,50 %.

Wie mag sich das nachbarschaftliche Verhältnis wohl in Zukunft entwickeln?

Vorschlag: Reden, entschuldigen, einen Vergleich anbieten, jedenfalls noch vor Weihnachten ausräumen.