Erbengemeinschaft mit Grundstück+Haus und Kredit / einem der Erben gehört das Haus zur Hälfte

2 Antworten

Ich behaupte, die Frage läßt sich garnicht beantworten! Die gesamtschuldnerische Haftung als Kriterium zu nehmen, ist absolut wertlos denn es wird bei Eheleuten die gemeinsam Eigentümer einer Immobilie sind immer verlangt, dass beide den Kreditantrag unterschreiben. Entscheidend ist, aus wessen Vermögen oder Einkommen der Kredit bedient wurde. War der Ehemann Alleinverdiener, dann hat er wirtschaftlich den Kredit bisher allein bedient und muß es auch weiterhin tun.

Aus meiner Sicht ganz eindeutig:

Wert des Hauses 200 TEU, Kredit 50 TEU, somit 150,- Gesamtwert, hälfte davon 75 TEU = Wert der Erbschaft.

An jeden der 1/8 Erben sind 9.375 zu zahlen.

Warum sollte der gesamte Kredit, vom Wert des halben Hauses abgezogen werden? die verstorbene hatte zwar bürgerlich rechtlich gegenüber der Bank gesamtschuldnerisch zu haften. Der Ehemann aber auch.

Hier geht es aber um die Zurechnung , bzw. den Abzug von Beträgen, da ist die vererbte Hälfte eben auch mit dem halben Kredit belastet.

Mir war hier bei der Frage nicht ganz klar, worauf sie zielte, auf den Wert der Erwerbs oder auf die Veroflichtung aus dem Darlehen.

Die Zahlen nachrechnen wollte ich auch nicht.

DH. Ich sehe es ebenso.

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Die Anwältin des Ehemanns der Erblasserin sieht das so: Das Haus gehört zu 50% der Verstorbenen, daher gehört es zu 50% zur Erbmasse. Das ist auch unstrittig. Auch die Anteile der Erbengemeimschaft sowie die sonstige Vermögensaufstellung sind unstrittig. Die Anwältin vertritt weiterhin die Auffassung, dass die Erblasserin gesamtschuldnerisch für den Kredit haftet und dieser deshalb in seiner zum Todeszeitpunkt noch bestehenden Resthöhe voll auf den Wert des Erbes angerechnet werden muss. Dass heisst, hier würden die Miterben (Eltern) je 1/8 von 50 TEUR erhalten. Auf welche Gesetze, Urteile etc. kann man sich berufen (sei es für oder gegen die Auffassung der Anwältin). Der Kredit wurde aus einem gemeinsamen Konto der Eheleute bedient. Der Todeszeitpunkt liegt 1 Jahr zurück, seither bedient der Witwer den Kredit (er wohnt auch im Haus).

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@kk2014

und dieser deshalb in seiner zum Todeszeitpunkt noch bestehenden Resthöhe voll auf den Wert des Erbes angerechnet werden muss.

Kann ich so nicht nachvollziehen. Es geht doch um die Bewertung des Erbes und nicht um die Haftung für die Schulden. Der noch lebende Ehemann haftet ja ebenfalls für den Kredit.

Und wenn beide das Darlehen aufgenommen hatten, dann ist jedem die Hälfte zuzurechnen.

dass die Erblasserin gesamtschuldnerisch für den Kredit haftet

Gesamtschuldnerisch kann man nur zu mehreren haften, insofer ist diese Aussage irgendwie ... seltsam.

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@kk2014

Ich sehe das ganz einfach, entweder er zahlt freiwillig, oder Er vergeigt vor Gericht und es wird teurer.

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Hier noch mal der Initiator der Frage. Der Fall ist noch nicht durch. Der Witwer und seine verstorbene Frau stehen 50/50 im Grundbuch und hatten gemeinsam einen Kredit aufgenommen. Auf Grund der Einkommenssituation (Ehefrau bezog schmale EU-Rente) wurde über die gesamte Zeit (vom Hausbau bis zum Tod der Frau ca. 15 J lang) der Kredit sowie alle Nebenkosten vom Ehemann bedient. Das kann er wohl auch nachweisen. Kann er daraus ableiten, dass die Immobilie "ihm allein gehört"? Wenn nicht, würden die Schwiegereltern von etwas erben, was der Witwer erarbeitet hat. Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte er hier? Oder muss er in den sauren Apfel beißen und seinen Schwiegereltern von dem von ihm erarbeiteten Vermögen abgeben?

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