Wer ist zuständig nach Sturmschaden - Haft- oder Wohngebäudeversicherung?

Ich wohne in einer 2 ZKB Wohnung. Im Mai gab es einen nicht vorhersehbaren Sturm wobei zwei gekippte Fenster jeweils im Schlaf- und Wohnzimmer gleichzeitig zu schlugen. Von der Wucht haben sich die Fenster Schliessscharniere verbogen, so das man sie nach dem Sturm nicht mehr schließen konnte. 

Den Vorfall habe ich sofort mündlich meiner Vermieterin mitgeteilt. Sie hat daraufhin einem Tischler aus der tiefsten Provinz beauftragt den Schaden zu ermitteln. Er konnte ein Fenster mit dem verbogenen Scharnier zurechtbiegen. Zu dem anderen Fenster meinte er das dieses nicht mehr zu reparieren wäre (er hat damit den Allgemeinzustand des Fensters gemeint / nicht den entstandenen Sturmschaden. Er machte meiner Vermieterin einen Vorkostenanschlag, welcher sich auf über 2500 Euro belief. 

Ein Schliessscharnier kostet im übrigen lt. Internetrecherche circa 50-70 Euro ! 

Diesen Vorkostenanschlag hat sie mir in einen Kuvert gegeben damit ich ihn an meine Haftpflichtversicherung schicken kann. 

Meine Haftpflichtversicherung verwies als Antwort auf die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung, welche den Schaden zu dem zum Zeitpunkt des Sturmes geöffneten Fenster ablehnt. Sie schrieb das dieser Schaden mich, dem Mieter bzw. meine Haftpflicht betrifft, da bei geschlossenen Fenstern der Schaden so wahrscheinlich nicht entstanden wäre.

Nun meine Frage: WER ist nun zuständig für diesen Fall. ich finde die Argumentation etwas seltsam, ähnlich wäre es doch bei einem Autounfall, der nicht passiert wäre wenn man mit dem Auto nicht gefahren wäre. 

Außerdem beschleicht mich das Gefühl das sich der Vermieter auf meine Kosten ein neues komplettes Fenster finanzieren lassen möchte....

Die Wohngebäudeversicherung wird im übrigen mtl. via bei meinen Mietnebenkosten abgerechnet (ca. 27 Euro)

Wie muss ich nun vorgehen? Danke für Mühe im Vorraus!!!!

Gebäudeversicherung, Miete, Mietrecht, Versicherung, Wohngebäudeversicherung, Schaden
Sind dies gute Gründe um einer Mieterhöhung nicht zuzustimmen?

Also ich habe ein Schreiben von der Hausverwaltung bekommen, dass ich der Mieterhöhung zustimmen soll. Das erste Schreiben habe ich ignoriert. Im zweiten Schreiben wird daran erinnert, dass ich zustimmen soll und dass ansonsten eine Klage zur Zustimmung eingereicht wird. Ich möchte der Mieterhöhung jedoch aus folgenden Gründen nicht zustimmen:

-Ich wohne seit 27 Jahren in diesem Haus. Vorher in einer 2-Zimmerwohnung für 8 Jahre und Seit 99 in einer 3-Zimmerwohnung auf der selben Etage. Kann man dieses Argument in irgendeiner Weise gelten lassen?

-Darauf anknüpfend möchte ich sagen, dass das Gebäude im Allgemeinen seit Jahren immer mehr verkommt. Das Gebäude müsste innen mal komplett saniert werden. Manche Etagen stinken so sehr, dass man den Atem anhalten muss. Dann sind noch diverse Kleinigkeiten kaputt, die seit Jahren nicht erneuert werden. Wenn man das Haus betritt, denkt man, dass man in den 70ern ist. Gut ist nostalgisch, aber dennoch sollte es doch mal modernisiert werden?

-Aufgrund der Tatsache, dass das Haus verkommt, ziehen immer wieder Asoziale Menschen ein, die nicht immer wissen, wie sie sich benehmen sollen. Deswegen und auch weil das Gebäude und Gegend langsam verkommt sind auch viele Familien nach einem Jahr oder sogar nach paar Monaten sofort wieder ausgezogen

-Das Bad schimmelt und die Heizung war defekt. Ich habe persönlich beim Hausmeister einen Termin vereinbart. Jedoch wurde nur die Heizung repariert und die verschimmelten Stellen nur fotografiert. Nichts weiter. Und das selbe Spielchen zwei Mal. Einmal bei der Firma vorher die für das Gebäude zuständig war und das zweite Mal die aktuelle Firma die auch die Heizung repariert hat. So unverschämt wie der war hat der auch noch veruscht uns zu beschuldigen mit der Aussage, dass wir ja vllt den Schimmel verursacht haben könnten. Genau! Dann baut bitte ein Fenster ein! Von den Terminen habe ich keine E-Mails oder Anrufprotokolle, weil ich wie gesagt persönlich vor Ort war und einen Termin vereinbart habe, den er sich auch in seinen Terminkalender eingetragen hat.

-Bis auf eine Heizung heizt keine Heizung mehr

-Die Decke im Bad und die Wand des angrenzenden Schlafzimmers sind auch vom Schimmel betroffen

-Der Lack zweier Türen splittert ab (das wären wir auch Schuld gewesen laut dem Hausmeister)

-Türgriffe zweier Zimmer halten nicht mehr. D.h ein Zimmer muss immer abgeschlossen werden, damit die Tür zubleibt

Mir ist bewusst, dass die Mängel in unserer Wohnung alle beseitigt werden können. Wie sieht es aber danach aus?

Was vielleicht noch wichtig sein könnte ist, dass die Miete an B-Fonds überwiesen wird, jedoch die Verwaltung eine Firma Namens Bautra übernimmt. Ich habe von anderen Mietern gehört, dass man sich besser direkt an die B-Fonds wenden sollte, weil die sich sofort um einen kümmern. Würdet ihr mir empfehlen mit meinen angeführen Argumenten mich direkt an die B-Fonds zu wenden oder anders handeln und mit Gegenklage gegen Bautra drohen?

Hier die Briefe:

Bild zu Frage
Miete, Mieter, Mieterhöhung, Mietrecht, Recht, Klage
Perfekte Wohnung gefunden, aber Indexmietvertrag - Nehmen oder nicht?

Hallo zusammen,

ich habe nach langer Suche in diesem anstrengenden Wohnungsmarkt die perfekte Wohnung für mich gefunden: Gross, hell, zentral, gut angebunden, schöne Parks in der Nähe, sehr günstige Miete für diese Toplage.

Nun wird es sich wohl aber um einen Indexmietvertrag handeln. D.h. dass die Wohnung gemäss Verbraucherpreisindex steigen kann (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Tabellen_/VerbraucherpreiseKategorien.html?cms_gtp=145114_list%253D2%2526145112_list%253D2%2526145110_slot%253D2).

Ich wohne momentan verhältnismässig zentral und sehr günstig, allerdings gefallen mir sehr viele Sachen an meiner aktuellen Wohnung überhaupt nicht, wie etwa die Gegend und die Tatsache, dass ich in meiner merkwürdigen "Küche" gar nicht kochen kann. Ich fühle mich überhaupt nicht wohl, schon seit meinem Einzug.

In der Neuen stimmt einfach alles. Habe mich sofort in sie verliebt.

Aber ich bin eine Person, die Sachen planen muss und eine gewisse Sicherheit im Leben braucht. Daher ist mir eine günstige Wohnung sehr wichtig, damit ich dort auch langfristig bleiben kann, unabhängig von meinen Einkommensverhältnissen. Da macht mir solch ein Indexmietvertrag etwas Angst, da die Miete potentiell jedes Jahr steigen könnte und ich dann langfristig vielleicht die Wohnung nicht mehr halten kann und auf der Strasse lande.

Hat jemand schon einen Inexmietvertrag abgeschlossen oder Erfahrungen mit Indexmietverträgen gemacht? Sind die Mieterhöhungen durch den Index spürbar? Wie geht ihr damit um, dass die Mietsteigerung wegen der Inflationsrate unvorhersehrbar ist?

Ich bin ganz hin- und her gerissen. Die Wohnung ist so toll, aber dieser Indexmietvertrag macht mir gerade etwas zu schaffen. Habt ihr Ratschläge?

Danke euch.

Berlin, Immobilien, Inflation, Miete, Mietrecht, wohnung, Index
Kredit für Renovierung, Möbel und Auto?

Hallo.

Ich (M/22) werde demnächst mit meinem Maschinenbaustudium fertig und träume gerade etwas vor mich hin, was meine Zukunft angeht.

Ich lebe zur Zeit noch bei meinen Eltern in deren Zweifamilienhaus. In einer Wohnung wohnen wir und in der anderen meine Großmutter.

Früher oder später werde ich in die Wohnung meiner Großmutter einziehen, wenn diese verstirbt (versteht mich bitte nicht falsch). Wenn dies soweit ist (hoffentlich erst in ein paar Jahren), werde ich vermutlich schon als Ingenieur bei einem Unternehmen angestellt sein. Sobald ich die Wohnung beziehen kann, muss diese Renoviert werden und ich werde zudem neue Möbel benötigen.

Sicher werde ich bis dahin schon ein wenig Geld gespart haben, jedoch würde es mich interessieren, ob man für eine Renovierung, für Möbel und für ein Auto einen gemeinsamen Kredit beantragen kann. Bsp: ca. 5000€ Renovierung, ca. 5000€ Möbel, ca. 60.000€ Auto, also ca. 70.000€ insgesamt.

Ich werde voraussichtlich 800€ (Gesamt-) Miete zahlen, bis das Haus mit ca. 40 Jahren an mich vererbt wird (falls das für die Bank relevant ist). Nettogehalt wird zwischen 2500€ - 3000€ (je nach Arbeitsstelle eventuell mehr) liegen.

Natürlich kann sich im laufe der Jahre immer mal etwas verändern bzw. nicht ganz nach Plan verlaufen. Meine Frage ist jedoch, wäre ein solcher "Misch-Kredit" bei den oben stehenden Gegebenheiten generell möglich?

Von so etwas habe ich noch nicht viel Ahnung.

Danke und liebe Grüße

Auto, Kredit, Miete, Renovierung
Mietfrei wohnen im Alter durch Investition in ein Eigenheim oder in Miete bleiben und dafür regelmäßig hohe Sparbeträge in Fonds an sparen, was ist effektiver?

Jedenfalls auf eine Sicht von 25-30 Jahren betrachtet?

Ausgangssituation:

Würde ich mit meiner Familie schlicht und kostenoptimiert bauen wollen, müsste ich nach derzeitigem Stand und Kostenkalkulation quasi mein komplettes Eigenkapital opfern welches derzeit zur Altersvorsorge in Aktien langfristig angelegt ist. Und dann müsste noch ein Betrag von rund 250.000 € finanziert werden und in 20 Jahren getilgt sein (Dann 60 Jahre alt). Einschließlich Nebenkosten und Instandhaltungsrücklagen wären das rund 40 Prozent des verfügbaren Gesamtnettoeinkommens monatlich.

Grundsatzfrage: Welchen monatlichen Anteil sollten Wohnkosten inkl. Nebenkosten vom verfügbaren Gesamteinkommen nicht überschreiten?

Leider sind halbwegs vergleichbare Mietobjekte ebenfalls rar gesät in der Region (20 km Radius) und wenn vorhanden, dann meist so teuer, dass eine Hausmiete mit Nebenkosten vergleichbare Kosten (betrachtet auf 20 Jahre Tilgungszeit und bei üblichen Mietsteigerungen) verursachen.

Dafür könnte beim Mieten das verfügbare Geld weiter arbeiten und sich vermehren. Bei einem Hauskauf wären sicherlich massive Abstriche im Bezug auf eine zusätzliche Altersvorsorge (wie Fonds etc.) die Folge. Beispiele dieser Art kennen wir genug. Da steht dann ein schönes Haus, aber darin ist fast das komplette Kapital gebunden.

Da auch die Kinder bereits Richtung Pubertät gehen und vermutlich nicht ewig im Haus leben werden, stellt sich bei uns also die grundsätzliche Frage: Was tun?

  1. Mieten oder kaufen/bauen?
  2. Mieten und später evtl. kaufen/bauen (altersgerecht)?
  3. Mieter dauerhaft bleiben?
  4. Mieter bleiben und für die Kinder kleine 1-Zimmer-Appartments als Kapitalanlage kaufen und vermieten?

Eine Schenkung oder einkömmliche Erbschaft ist ebenso wie ein besser bezahlter Job oder eine ultimative Geschäftsidee nicht in Sicht. Daher gehe ich mal vom bestehenden Finanzstatus aus. Im Bezug auf das Thema Wohnen an sich sind wir eigentlich recht flexibel (Mieten oder Kaufen/bauen wäre egal).

Was wäre aber finanziell wohl in unserem Fall die bessere Wahl?

Bauen, Finanzierung, Immobilien, Miete
U25 Umzug in ein anderes Bundesland mit Hartz 4. Ist das möglich ohne Zustimmung?

Ich bin 23, seit Kurzem mit dem Studium fertig und beziehe seit einem Monat ALG II. Nun möchte ich gern in ein anderes Bundesland umziehen, in erster Linie aus persönlichen Gründen, aber auch weil ich mir bessere Jobchancen erhoffe. Ich habe bereits ein Zimmer in Aussicht, das nicht teurer als meine aktuelle Miete ist. Dass Umzugskosten und Kaution keinesfalls übernommen werden ist mir bewusst.

Meine Frage ist im Wesentlichen, ob Probleme auf mich zukommen könnten weil ich noch unter 25 bin und in der neuen Stadt erneut einen Antrag stellen muss (auch wenn mir dieser an meinem aktuellen Wohnort schon bewilligt wurde)? Kann ich ohne Genehmigung umziehen? Mich also einfach ummelden und bei dem neuen Amt melden, so wie das bei über 25-jährigen möglich ist?

Ich habe folgenden Abschnitt in § 22 SGB II gefunden:

(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat.

Gilt dies auch, wenn mir die Leistungen bereits für eine andere Wohnung genehmigt wurden?

Ich konnte für meinen Fall einfach noch keine eindeutigen Informationen finden und bin Ihnen sehr für jede Antwort dankbar!

Behörden, Hartz 4, Hartz IV, Miete, umzug
Hat mein Vermieter das Recht die Mietkaution für eine Gardinenreinigung als Teil der Endreinigung ohne (festgestellte Mängel) einzubehalten?

Hallo, ich bin Ende Januar aus meiner Wohnung ausgezogen. Der Mietvertrag wurde mündlich im beidseitigen Einverständnis frühzeitig aufgelöst, da ich einen vom Vermieter akzeptierten Nachmieter präsentieren konnte.

Nun kam vor kurzem die böse Überrschung als der Vermieter knapp 500€ der Kaution einbehalten hat. Grund dafür ist eine von mir unterschriebene Extraklausel im Hamburger Mietvertrag. Dort heißt es: "Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Kosten der Endreinigung durch eine Reinigungsfirma vom Vermieter zu begleichen."

Nun setzt sich die einbehaltene Summe aus 115€ Grundreinigung durch eine Gebäudereinigungsfirma und 374€ für eine Gardinenreinigung zusammen. Die Grundreinigung stelle ich nicht in Frage, ein ähnlicher Betrag wurde mir beim Einzug auch angekündigt. Die 374€ für die Reinigung der Gardinen ist mir allerdings ein dicker Dorn im Auge. Bei der Schlüsselübergabe wurden keinerlei Mängel / Verschmutzungen erwähnt oder festgehalten. Die Gardinenreinigung wurde standardgemäß durchgeführt heißt es vom Vermieter nun. Mir wurden also weder Mängel angezeigt noch hatte ich die Möglichkeit potentielle Verschmutzungen selbst zu beseitigen.

Nun die Frage, darf der Vermieter diese Art von Summen für eine Standardreinigung einbehalten? Und noch wichtiger, kann unter der im Mietvertrage genannten "Endreinigung" eine Gardinenreinigung mit einbegriffen sein obwohl nicht eindeutig genannt? Wie sähen meine Chancen bei einer potentiellen Klage aus?

Da ich mit derartigen Rechtsstreitigkeiten noch nichts zu tun hatte, würden mich noch die potentiell nächsten Schritte interessieren. Erstmal werde ich den Vermieter postalisch auffordern den Betrag der Gardinenreinigung komplett zurückzuzahlen. Was wären dann die nächsten Möglichkeiten sollte er sich weigern? Gibt es bezahlbare Beratungsmöglichkeiten die der Streitsumme gerecht werden?

Würde mich über jede Hilfe / Meinung freuen.

LG, Gunnar

Miete, Mietkaution, wohnung
Miete an die Erbengemeinschaft bei Eigenbedarf und muss ich diese ggf. als Einkommen versteuern?

Hallo, ich hab einige Fragen und hoffe, das mir jemand einige oder vielleicht alle Beantworten kann.

Vor einigen Jahren haben mein Bruder und Ich recht jung eine Eigentumswohnung geerbt (Erbengemeinschaft zu je 50%), die wir dann vermietet haben. Es sei gesagt das auf der Wohnung noch eine Hypothek stand und steht, die wir mit entsprechender Mieteinnahmen gedeckt haben.

Da mein Bruder noch deutlich jünger war und mit der ganzen Situation überfordert hab ich alles Organisatorische übernommen, und entsprechend steh ich auch alleine als Vermieter in den Unterlagen. Die Mieteinnahmen sind auf das Gemeinschaftskonto der Bank geflossen, von dem Ich dann direkt die Hypothek, die Nebenkosten und sonstige Kosten bezahlt habe. Jedes Jahr hab ich dann (alleine, bei meiner Steuererklärung) die kompletten Einnahmen angegeben und entsprechend versteuert.

Womit sich schon die erste Frage ergibt, ob das so alles sinnig war, da ich auch alleine als Vermieter eingetragen war, oder wie es korrekt wäre ?

Nun steht ich mittlerweile aber vor einer anderen Frage und zwar steht die Wohnung jetzt leer und Ich möchte sie selbst, zusammen mit meiner Partnerin beziehen. Mein Bruder und Ich verstehen uns soweit super und er möchte von sich aus keine Nutzungsentschädigung o.ä.. (Und wir werden das auch schriftlich festhalten, so das im Nachhinein nix kommen kann)

Ich würde dann entsprechend alleine die anfallenden Kosten für die Wohnung zahlen, d.h. Hypothek, Nebenkosten, ggf. Reparaturen etc. , nun wäre aber die Frage (gerade im Hinblick wegen den Steuern):

1. Muss ich ein Mietvertrag mit der „Erbengemeinschaft“ machen und entsprechend Miete (oder Teilmiete) zahlen, und wenn ja würde diese dann auf das Gemeinschaftskonto gezahlt werden und normal als Einnahmen versteuert. Wodurch ich dann ja noch mal extra Kosten hätte obwohl es keine Einnahmen gibt. Oder reicht es zu sagen ich als Miteigentümer nutze die Wohnung selbst, und damit entfällt der Punkt der Mieteinnahmen.

2. Muss meine Partnerin eine Miete zahlen, oder reicht es auch hier das ich Miteigentümer bin ?

Vielen Dank schon mal und falls es sonst Hinweise gibt was zu bedenken ist, bin ich sehr Dankbar.

Einkommen, Erbengemeinschaft, Miete, Steuern, Vermietung.
DATEV SKR 03 Mietsäumnis: Wer kann mir bei der Buchung helfen?

Hallo, ich bin Freiberufler und buche meine Miete bislang auf DATEV SKR 03 Konto Miete [4210] an Bank[1200].

Da ich Hauptmieter eines von mehreren Personen genutzten Gewerberaumes bin, die jeweils einen Untermietvertrag bei mir haben, wird die Miete auf ein Mietsammelkonto dessen Inhaber ich bin, überwiesen. Die jeweilige zweimonatige Kaution befindet sich ebenso auf diesem Konto. Die Bankbelege weisen dann eine Buchung von Geschäftskonto auf Mietsammelkonto mit Betreff "Miete Monat/Jahr" auf.

Das Mietsammelkonto und die Kaution sind nicht buchhalterisch erfasst und stehen somit in keinem Zusammenhang mit meiner EÜR.

Im Moment sind meine Einkünfte sehr unregelmäßig, daher kommt es leider häufiger vor, dass ich die Miete ebenso unregelmäßig überweisen kann. Durch die Kaution besteht ein Puffer, so dass die Miete letztendlich dennoch komplett vom Mietsammelkonto überwiesen werden kann. In besseren Monaten überweise ich dann die 'säumige' Miete.

Dies ergibt in der Buchhaltung natürlich Monate ohne Miete und Monate mit doppelter Miete.

Nun meine Frage.

Wie kann ich buchen, so dass die Miete dennoch als regelmäßige Ausgabe erscheint und ergebniswirksam verbucht wird, die tatsächlicht Überweisung Miete[4210] an Bank[1200] nicht ergebniswirksam ist, sondern nur in der Buchungsliste relevant ist?

Miete[4210] an Verrechnungskonto ergebniswirksam[1371]?

Und bei tatsächlicher Banküberweisung:

Verrechnungskonto[1371] an Miete[4210]

sowie

Miete[4210] an Bank[1200] nicht ergebniswirksam - [eigene Konten erstellen ?]?

Herzlichen Dank Paul P.

Buchführung, Miete
Stiefvater droht mit Anwalt und verlangt Geld

Meine Mutter hat nach den Tod meines Vaters (damals war ich 8 Jahre alt) einen neuen Freund kennengelernt und wir sind etwa 1 Jahr später zu ihm ins Haus gezogen. Geheiratet haben die beiden nicht. Von Anfang an war ich (25)für meinen Stiefvater nur eine Last und systhematisch hat er versucht mich runter zu machen. Seit nun 4 Jahren bin ich beruflich beim Bund und verbringe so gut wie die meiste Zeit in der Kaserne und fahre aufgrund der Situation zu hause nur selten heim (bin aber dort gemeldet) . Bei meinem letzten Aufenthalt vor einem viertel Jahr ist es mal wieder ausgeartet mit meinem Stiefvater so dass ich meine Sachen gepackt habe und gefahren bin. Meine Mutter hat noch gesagt wenn ich das nicht vertrage brauche ich auch nicht wieder kommen. Seit dem habe ich auch nicht mehr angerufen. Vorher habe ich mich wöchentlich bei meiner Mutter gemeldet. Es besteht also seit diesem Zeitpunkt kein Kontakt zwischen uns. Nun habe ich einen Brief von meinem Stiefvater bekommen. Meine Mutter ist derzeit nicht zu Hause. Sie befindet sich seit Jahren in psychiatrischer Behandlung. In diesem Brief droht mein Stiefvater mir mit einem Anwalt wenn ich mich nicht ummelde sowie Müllgebühren von 2013 und 2014 bezahle. Insgesamt 130 Euro Müll (obwohl ich ja nur selten da bin) . Weiterhin fordert er von mir solange ich mich nicht ummelde ab sofort monatlich 100 Euro zu zahlen. Weiterhin habe ich vor drei Jahren ein Auto 8000Euro von meiner Mutter abgekauft. Kein Kaufvertrag ( so ein Familiending sozusagen). Habe das Auto bezahlt und nie den Brief bekommen. Letztes Jahr im März habe ich mir einen neuen Jahreswagen zugelegt und wollte das alte Auto verkaufen. Meine Mutter wollte es gerne weiter benutzen Daher hat sie es zurückgekauft 4000Euro. In dieser Summe hat sie Müllgebühren schon mit berechnet da mein Stiefvater da schon seit Jahren mit rumstresst. Damals hatte sie noch hinter mir gestanden bzw mich als Sohn auch wahrgenommen. Immer mehr hat mein Stiefvater dann auf sie Einfluss genommen. Zu diesem Auto gab es noch Alusommerreifen (sind eingelagert gewesen bei mir in Kasernennähe. Vor nem halben Jahr ungefähr sagte ich, dass ich die Reifen noch eingelagert habe und die dann mal versenden lasse. Mein Stiefvater meinte er habe sich schon welche gekauft. Brauche er jetzt auch nicht mehr. Daher habe ich das mit den Reifen dann auch vergessen. Vor nem Monat rief mich das Autohaus wo die Reifen eingelagert sind an und erinnerte mich daran. Da ich selber keine Verwendung dafür hatte und mein Stiefvater eh meinte er braucht diese nicht mehr habe ich durchgegeben, dass diese verkauft werden können. Wurde so dann auch durchgeführt. Nun schreibt er in seinem Brief auch, dass er mich erinnert dass ich diese Reifen noch besitze und er die braucht und ich diese ihm schicken soll. Wenn ich diese ganzen Angelegenheiten nicht regel schaltet er einen Anwalt ein schreibt er. Meine Frage nun: Kann er mir überhaupt etwas anhaben? Ich würde mich jetz ummelden und den Brief ignori

Geld, Miete

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