Wohnung/ Haus vermieten das mir nicht gehört - darf ich das?

2 Antworten

Der Sachverhalt könnte kompliziert werden, wenn Du ohne ausreichende Vollmacht einen Mietvertrag abschließt und dafür Geld kassierst. Schließlich mußt Du auch an die ordnungsgemäße Besteuerung der Mieterträge in Deutschland denken und dafür eine Steuererklärung abgeben.

Es gibt bei dem Sachverhalt noch einige Fragen:

Lebt die Ehefrau von Deinem Vater noch und ist sie auch als Miteigentümerin im Grundbuch eingetragen?

Wer hat das gesetzliche Betreuungsrecht für Deinen Vater in der Türkei? Könnte der Betreuer Dir eine Vermietungsvollmacht ausstellen?

Gibt es noch Geschwister von Dir und sind alle volljährig?

Wir sind 6 Kinder alle volljährig 

5 leben hier in Deutschland 

Mein Bruder der in dem Haus wohnte ist vor 2 Jahren in die Türkei ausgewandert 

Seither steht das Haus leer 

Wie das mit dem betreungsrecht aussieht weis ich nicht 

Betreut wird mein Vater von meiner Mutter und meinem Bruder 

Im Grundbuch ist leider nur mein Vater eingetragen 

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Rein mietrechtlich ist das kein Problem. Jeder kann Sachen vermieten die ihm nicht gehören. Das ist gängige Praxis. Denk nur mal an die Autovermietungen. Deren Fahrzeugpark steht bestimmt immer im (Sicherungs-) Eigentum der finanzierenden Banken und trotzdem vermieten die diese Fahrzeuge.

Zum Problem wird es allerdings wenn der Eigentümer mit der Vermietung nicht einverstanden ist. Hoffentlich hast Du das mit dem Vater auch ganz genau abgestimmt. Wenn der nämlich etwas gegen die Vermietung unternehmen sollte, dann kämen auf Dich ganz erhebliche Schadensersatzansprüche vonseiten des Mieters zu.

Wer wäre im übrigen eigentlich der Erbe wenn der Vater versterben sollte? Du alleine oder hast Du noch Geschwister? Dann könnte nämlich der Streit vorprogrammiert sein.

Und wie man das angeht? Man sucht sich einen Mieter und schließt einen Mietvertrag ab.

Ursprünglich habe ich versucht eine Vollmacht zu bekommen 

Entweder zum Verkauf oder zur Vermietung. Leider ohne Psychologische Untersuchung von meinem Vater bekomme ich nichts, was er laut meinem Bruder nicht besteht 

Erbberechtigt sind 6 Kinder und meine Mutter die auch in der Türkei lebt 

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@jamjam

Bei dieser Auslangslage würde ich nicht vermieten ohne weitere Vorkehrungen:

Dein Vater ist offenkundig geschäftsunfähig. Er kann Dir keine wirksame Erlaubnis erteilen. Deine Geschwister werden möglicherweise auch nicht begeistert sein.

Was also tun? Mein Tipp dazu: Beantrage beim Amtsgericht Abwesenheitspflege:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_1911.html

Das ist ein klarer Fall von Absatz 2 dieser Vorschrift. Wenn Du zum Abwesenheitspfleger bestellt wirst (das ist möglich, es braucht kein "Profi" tätig zu werden), dann bist Du rechtlich auf der sicheren Seite. Du darfst dann Mietverträge für Deinen Vater abschließen.

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