Familienversicherung , mieteinnahmen?

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Hallo,

die Kaltmiete. Es dürfen alle Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung abgezogen werden. Grundsätzlich zählen die Regeln des Finanzamtes bei der Einkommensteuer. Im Steuerbescheid steht für die Vergangenheit der korrekte Wert unter "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung".

Grundlage: § 10 SGB V und § 16 SGB IV

Gruß

RHW

Danke für den Stern!

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Die Kaltmiete abzüglich der AfA. Du bistbeindeutig unter der 425,- Euro Grenze.