Wie hoch darf die Miete bei Grundsicherung Single in Mannheim sein?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt verschiedene Arten von Grundsicherung:
     Arbeitslosengeld 2 = ALG II = Hartz IV
     Grundsicherung im Alter
     Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit
     Sozialhilfe

Gib bei künftigen Fragen bitte genau an, um welche Art von Grundsicherung es sich handelt. Oftmals kann kann man Dir nur dann verlässliche Antworten geben. - In diesemFall handelt es sich ja um die Kosten der Wohnunterkunft (abgekürzt KdU), und die ist bei allen diesen Grundsicherungen gleich.

.

Du hast sicher schon gegoogelt und nichts brauchbares dazu gefunden - hab ich eben auch und ebenfalls kaum brauchbares gefunden. - Schau hier in die

Örlichen Richtlinien - Harald Thomé
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

Dort ist auch Mannheim aufgelistet. Der Eintrag ist leider von 2008. Das liegt sicher nicht an Harald Thomé, sondern weil wohl die Mannheimer es nicht als für nötig empfinden, derartige Infos öffentlich zu machen. - Harald Thomé informiert ausgezeichnet zum Thema rund um Grundsicherung.

Und dies habe ich gefunden, das ist möglicherweise aufschlussreicher:

Thema: Wie hoch darf die Miete in Mannheim sein
http://hartz.info/index.php?topic=82828.0

Empfehlenswert ist auch, dass Du Dich an eine Arbeitsloseninitiative in Mannheim mit Deiner Frage wendest, die sich ja in solch Fragen zu Mannheim auskennen - diese sehe ich im Internet:

Lagalo
http://www.lagalo.de/?id=50

.

Vorsorglich diese Hinweise von mir, die ich Arbeitslosen und anderen
Grundsicherungsbeziehern reingebe - Du wirst leicht erkennen, was auf
Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Naja, Du wirst wohl auch bei Lagalo nachfragen.

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

.

Achtung! sehr wichtig! insbesondere wenn Du Arbeitslosengeld 2 / Alg II / Hartz IV beziehst:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen
schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir
eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen
mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative /
Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung
wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr
schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

@Rückwanderer - ups - nach Befreiung aus dem FF-Knast sind alle meine Links deaktiviert (vorher waren sie blau und unterstrichen, und Du hättest sie nur anklicken müssen).

Nun markiere sie z.B. mit der Maus (hinten ansetzen, linke Maustaste gedrückt halten und ziehe den Mauszeiger bis vorne), dann mit Rechtstaste der Maus kopieren und in ein neues Internetfenster wieder mit rechter Maustaste oben reinsetzen.

Naja, aber immerhin ist sie wieder da. Man schrieb mir, dass die Spam-Automatik gegriffen hätte, weil ihr wohl die vielen Links nicht gefallen hätte ...

Ich drück Dir die Daumen, das Du stressfrei eine neue Wohnung findest und Dich wieder hier gut einlebst. ‹(••)›


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Danke fürs Sternchen und alles Gute - ҉ •✿⊱ (¯`'•.¸(¯`'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿• ҉

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Hallo,

es kommt auf die Netto-Kaltmiete an. Eine max. Wohnungsgröße von 45 m² wird für dich als Einzelperson akzeptiert. 

Quadratmeterpreis der Wohnung nach dem örtlichen Mietspiegel ( mittlere Kategorie) sind weitere Kriterien. Solltest du eine größere Wohnung zum selben Preis finden, dann wird auch diese meist als angemessen gesehen. 

Also, den Mietspiegel (Mannheim) im Netz suchen. 

In der Liste von Harald Thomé ist eine urmel-alte Angabe aus 2008. - Hoffentlich stimmt Deine Annahme bezüglich des mittleren Mietenspiegels auch für Mannheim. Es gibt ja Jobcenter / Grundsicherungsbehörden, die auf ihren urmel-alten Listen bestehen.

Dein Tipp bezüglich Mietenspiegels finde ich super. - Vielleicht geht @Rueckwanderer ja bei der Anmeldung mit einem Behördenlotsen hin. Schon dadurch werden ja oftmals unnütze Behördensteine aus dem Weg geschafft.

‹(••)›

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@cyracus

Es gibt ja Jobcenter / Grundsicherungsbehörden, die auf ihren urmel-alten Listen bestehen.

lach....dann ist es aber mal an der Zeit, dass jemand kommt und den Behördentiefschlaf stört.

Das ganze Prozedere ist schon für Einheimische schwer zu verstehen, für den Fragesteller als rückkehrender Deutscher aus dem Ausland, ein echtes Problem.  

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@Gaenseliesel

Ich argwöhne, dass diese urmel-alten Listen von den Grundsicherungsbehörden gewollt sind, dass sie sich so darauf berufen können. - Weißt ja, diese Behörden sorgen immer wieder liebevoll für die Gesundheit unserer Halswirbelsäule - k o p f s c h ü t t e l

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@Gaenseliesel

Meine Antwort ist im FF-Knast - hoffentlich wird sie schnell wieder befreit :-((

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Das Grundsicherungsamt hat Richtlinien zur maximalen Miethöhe. Ergoogle Dir die.

Hast Du selbst mal nach der Miethöhe in Mannheim gegoogelt? Da ist wirklich schwerlich etwas zu finden.

Verständlich, dass @Rueckwanderer hofft, hier eine verlässliche und hilfreiche Antwort zu bekommen ...

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@cyracus

Verlässliche Antworten in einem Forum in dem die User nicht nur kostenlos sondern auch zumeist ohne Anerkennung durch die Fragesteller selber tätig werden? In welcher Welt lebst Du?

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@Privatier59

Es wird ja niemand gezwungen, hier zu antworten ...

In diesem Fall habe ich übrigens zu meiner Freude einen Danke-Klick vom Fragesteller erhalten. Ich weiß, das passiert selten. Wenn aber so von Fragestellern geklickt wird, freut es mich umso mehr.

Verblüffenderweise wurde meine Antwort entfernt. Habe schon an FF geschrieben, dass sie sie sofort wieder freigeben sollen, schließlich ist sie für den Fragesteller hilfreich.

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@cyracus

Also ich habe Deine Antwort nicht beanstandet und darf mal lobend erwähnen, daß Du Dir immer viel Mühe gibst.

Im übrigen zielte meine Kurzantwort darauf, die Richtlinien des zuständigen Amts aufzufinden, hilfsweise, die Mailadresse des Amts um dort nähere Auskünfte zu erbitten.

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@Privatier59

Danke für die Blumen. Hab auch nicht gedacht, dass Du sie in den FF-Knast geschickt hättest. - Wollte so nur erklären, dass sie weg ist und ich den "Gefängnisdirektor" um Freilassung gebeten habe. - Sie ist auch wieder da.  ‹(••)›

Du warst mir auch schon häufiger mit guten Antworten aufgefallen. Deshalb war ich doch so verblüfft über diese ...

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