Miete bei Nießbrauch für Eigentümer möglich?
Die Großeltern haben ihr Haus sehr früh vererbt mit einem in einem Vertrag festgehaltenen lebenslangen Wohnrecht in ihrer eigenen Wohnung. Das Haus wurde von dem Erben an einen Dritten mit der genannten Einschränkung verkauft (geminderter Kaufpreis aufgrund des lebenslangen Wohnrechtes). Jetzt mussten die Großeltern aufgrund von Pflegebedarf und Zustand der Wohnung ins Altenheim ziehen. Der Eigentümer hat großes Interesse die Wohnung zu übernehmen ist aber nicht bereit eine Miete an die Großeltern zu zahlen. Die Wohnung ist nicht unbedingt in einem Zustand, dass sie ohne weiteres an einen Dritten vermietet werden können. Was könnten die Argumente für eine Miete sein?
2 Antworten
Vererben kann man nur im Todesfall. Die Großeltern werden das Haus verschenkt haben.
Und Argument für die Miete? Ist doch klar: Aufgrund des lebenslangen Wohnrechts ist der Eigentümer zum jetzigen Zeitpunkt nicht berechtigt, das Haus selber zu bewohnen. Dieses Recht muß er den Wohnrechtsinhabern durch eine Nutzungsentschädigung abkaufen. Will er das nicht, muß er eben auf die Nutzung zu Lebzeiten der Großeltern verzichten.
Ob eine Vermietung durch die Großeltern an einen Dritten zulässig wäre, ist im übrigen so klar nicht. Wohnrechte sind oft höchstpersönlicher Natur. Näheres kann man der Vereinbarung über die Bestellung des Wohnrechts entnehmen.
Das eingeräumte Wohnrecht hat ja auch einen wirtschaftlichen Wert und diesen versucht nun das Sozialamt zu verwerten. Wenn er einen längeren Leerstand während der Klärungsphase durch Gerichte vermeiden will, kann er ja auch das Wohnrecht durch eine Einmalzahlung auslösen.