Was passiert mit Mieteinnahmen nach dem Todestag?

1 Antwort

Hauseigentum und Mieteinnahmen gehen bereits mit dem Erbfall (Tod) auf den bzw. die Erben über. Die Testamentseröffnung hat diesbezüglich keine Bedeutung.

Die von Ihnen genannte Formulierung im Testament ist missverständlich, da man kein "Haus erben" kann. Es könnte sich um eine Erbengemeinschaft mit Teilungsanordnung oder Vorausvermächtnissen handeln, oder aber auch um einen Alleinerben und Vermächtnisnehmer (die Geschwister). Insoweit müsste das Testament ausgelegt werden.

Für das Depot und die Zinseinnahmen gilt das Gleiche.