Miete unter Geschwistern?

2 Antworten

Vermutlich gibt es nur ideelle Hausanteile und die von den Parteien genutzten Flächen entsprechen entsprechen nicht den ideellen Anteilen.

Soweit keine anderslautende einvernehmliche Regelung getroffen wird, könnte man die Kosten des Hauses, soweit sie nicht durch getrennte Zähler leicht zu ermitteln sind, im Verhältnis der ideellen Anteile (25%+25%+50%) aufteilen, oder nach den jeweils genutzten Flächen.

Können sich die drei Eigentümer nicht einigen, kann auch jeder die Zwangsversteigerung des Hauses betreiben und, wenn er will, dabei mitbieten.

Ab dann, kann der neue Gesamteigentümer auch Miete von den anderen Bewohnern verlangen.

Wenn ich das richtig lese und verstehe, dann gehört das Haus einer Gemeinschaft von Schwager, Mann und Schwiegermutter.

Es gibt damit 1 Eigentümer, bestehend aus 3 Personen.

Es kann ja durchaus sein, dass Schwager jetzt Miete verlangen will, aber er ist nicht der Eigentümer und kann das nicht allein festsetzen oder entscheiden.

Hier müssten sich alle 3 Personen (die in der Summe der 1 Eigentümer sind) einig sein. Die Anteile, die jeder an dieser Gemeinschaft besitzt, sind dabei nebensächlich.

Haenschen119 
Fragesteller
 17.07.2018, 23:40

Vielen Dank. Das war schon mal sehr hilfreich.

Mein Schwager ist der Meinung, ihm steht Geld von den letzten 21 Jahren zu.

Wir teilen sämtliche Kosten die anfallen mit meiner Schwiegermutter durch 2. Mein Schwager nutzt die Garage und die Werkstatt im Haus auch. Beteiligt sich aber weder an laufenden Kosten (Steuern, Gemeinde und und und) geschweige denn wenn Reparaturen anfallen.

Möchte jetzt aber von uns , dass wir für seinen Anteil den er nicht nutzt bezahlen.

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correct  18.07.2018, 00:36
@Haenschen119

Vielleicht könnt Ihr den Herrn einbremsen, wenn Ihr ihm mal was von Verteilungsversteigerung erzählt.

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EnnoWarMal  18.07.2018, 09:42
@Haenschen119

In diesem Fall müsste er doch aber auch Miete für die Garage und die Werkstatt bezahlen.

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EnnoWarMal  18.07.2018, 09:40

Genau so ist es.

Die GbR ist Vermieter und damit kann nur die GbR eine Miete verlangen.

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