Kann Sohn überlassene Wohnung untervermieten?

2 Antworten

Entweder wäre der Eigentumsübergang auf den Sohn oder ein Niessbrauchsrecht für den Sohn notariell zu übertragen, incl. sämtlicher Gebühren.

Solange das nicht der Fall ist, sind es Deine Mieteinkünfte.

Ideen mit Abtretungsregelung o.ä. halte ich für weniger zielführend.

Die Idee wäre wohl, dass Du ihm Unterhält schuldest und anstelle einer realen Zahlung die Mieteinnahmen an ihn abtrittst.

Zu klären wäre 1. die Höhe der monatlichen Unterhaltsschuld im Vergleich zur abgetretenen Miete.

2. Ausserdem sind Mieteinnahmen ja nicht Mieteinkünfte. Wer soll denn die Kosten tragen und geltend machen? Und wo, wenn Du keine Anlage V und V machst?

Als mitlesender Laie.

Das ist die absolute Schnapsidee:

Die kostenlose Gebrauchsüberlassung an den Sohn ist keine Miete, sondern Leihe. Der Sohn ist daher nicht Untervermieter, sondern Vermieter.

Dummerweise hat der Sohn überhaupt keine Ausgaben für die Wohnung. Schon vom ersten Cent an sind dessen Mieteinnahmen voll steuerpflichtig. Wegen des Grundfreibetrags wird das allein wohl nicht zur Steuerzahlung führen. Was aber ist, wenn der Sohn zusätzlich jobt?

Du als Eigentümer verschenkst die Möglichkeit, die Ausgaben der Wohnung geltend zu machen. Alles bezahlst Du aus Deinem Nettoeinkommen. Und AfA für die Wohnung gibt es auch nicht.

Was also soll das?

Was das soll ist leicht zu erklären:

Wenn ich die Wohnung normal vermiete bleiben mir von 500€ Kaltmiete nach Abzug von 48% Spitzensteuerdatz incl. AFA ca. 280€.

Mein Sohn bekommt von mir monatlich 500€, hatnoch ein Stipendium und einen kleinen Studentenjob an der Uni. Bezahlt also keine Steuern.

Wenn ich ihm das Niesbrauchrecht an der Wohnung für die Zeit seines Studiums übertrage, bekommt er die 500€ vom Mieter.

Ersparnis: ca. 220€ pro Monat!!

Wo liegt jetzt mein Denkfehler (Wenn es einen gibt)

Bin für jede noch so kritische Antwort dankbar!!

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