Wohnungseigentümerwechesel?

2 Antworten

Auf jeden Fall dürfen sie nicht mehr abbuchen.

Ob der ehemalige Vermieter die Daten weitergeben durfte ist fraglich, aber was will man jetzt machen?

Aufregung nützt auch nichts.

Per E-Mail kann sich doch fast jeder bei Dir melden und Dich um die Unterschrift der Einzugsermächtigung bitte.

Ich würde nicht riskieren wollen, dass der bisherige Vermieter den Mietvertrag wegen ausbleibender Miete kündigt. Ohne ein Schreiben von ihm würde ich keine Änderung des Zahlungsweges vornehmen.

Lies bitte mal, wie bei einem Eigentümerwechsel vorgegangen werden sollte:

https://www.bmgev.de/fileadmin/user_upload/Eigentuemerwechsel.pdf

Woher ich das weiß:Recherche