Wir haben uns ein Haus gekauft mit 2 Wohneinheiten. Möchten jetzt die 2. Wohnung vermieten. Darf ich als Vermieter auch die Stromkosten in der Warmmiete nehmen?

3 Antworten

Der Sachverhalt Deiner Fragestellung ist nicht klar.

Wenn es sich um den allgemeinen Haushaltsstrom (z. B. für Licht, Kochherd, Waschmaschine und Steckdosen) handelt, dann kannst Du ihn in die "Warmmiete" einbeziehen. Aber dann würde man nicht von Warmmiete, sondern eher von Bruttokaltmiete sprechen. Schon die Verwendung von "Warmmiete" sensibilisiert im Mietrecht:

http://www.pro-wohnen.de/Bruttowarmmiete-Bruttokaltmiete-Nettomiete-Wohnung-Mietwohnung.htm

Wenn die Stromkosten nämlich primär bei der Wärmeerzeugung (z. B. Heizung und Warmwasser) anfallen, dann wäre nach der Heizkostenverordnung eine Pauschalierung nicht zulässig, es sei denn, dass einer der Ausnahmetatbestände (z.B. gemäß § 2) zuträfe. Siehe

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heizkostenv/gesamt.pdf

Ja sicherlich, aber wie soll das abgerechnet werden? Zulässig wäre nach QM, wenn keine Zähler vorhanden ist. Besser Zwischenzähler montieren oder gleich den Mieter eigenen Strombezug des Stromanbieters buchen lassen mit amtlichen Zähler. Aber in letzerem Fall muss der Vermieter erst mal einen Elektriker mit der Beantragung eines Zählers beauftragen, falls keiner vorhanden ist. Meist muss dann auch die Hauptverteilung modernisiert werden.


Tu dir das blß nicht an. Woher weißt Du wie Deine Mieter mit dem Strom umgehen? Vielleicht einen 2000W Heizofen in jedem Zimmer? Laß nen Zähler installieren und die Seele hat eine Ruhe.

Ich hab auch so ein Haus.