Mieter verschlimmert bewusst bestehenden Wasserschaden (Ausweichmöglichkeit besteht). Fristlose Kündigung möglich?

3 Antworten


Der April ist doch vorbei. Ist das ein Witz? Seit 4 Monaten besteht der Defekt am Abwasserrohr und kann nicht behoben werden? Das glaubt niemand. Das kann jede renomierte Installationsfirma innerhalb von wenigen Stunden beheben. Installateuere haben schließlich einen Notdienst, der kommt auch Nachts. Die Schuld trifft klar den Vermieter, der lässt sich ja vertrösten und ist offensichtlich untätig und redet sich raus!
Ich würde mich als Mieter genauso verhalten und mein Bad nutzen. Kar wenn solch ein defekt auftritt, dann hat der Vermieter genau einen Tag Zeit dies zu beheben. Diesen Tag wäre ich bereit mich einzuschränken. Wobei ich davon ausgehe, das abends alles wieder o. K. ist.


Gefühlt (bin kein darauf spezialisierter Anwalt) ein Fall für eine Abmahnung.

Wenn du ihm kündigst, hat er vor Gericht keine Ahnung gehabt, was eigentlich los war und dass man dafür gekündigt werden kann. Mangelnder IQ ist kein Kündigungsgrund!

Also rechtskräftig abmahnen.

Bei aller Liebe und Kostenbewußtsein - aber 4 (!) Monate, sprich 16 Wochen auf eine dringende Reparatur warten, obwohl Gefahr in Verzug ist? Du willst doch nicht allen Ernstes behaupten, in der ganzen Zeit keinen anderen Klempner auftreiben zu können.

Und ganz ehrlich, wäre ich Mieter bei dir, hätte ich mich spätestens nach zwei Wochen "Duschverbot in der eigenen Wohnung", in ein Hotel begeben und dir die Kosten in Rechnung gestellt oder hätte Ersatzvornahme durchgeführt. Selbstverständlich mit vorheriger Androhung. ;-)

Bytheway: Gemeinschaftsduschen in einem Mehrfamilienhaus, stelle ich mir vor allem Morgens super vor. Lass mich raten, für die Notdurft steht ein Dixi-Klo für alle im Hof, oder?

Falls du also den Mieter abmahnen und kündigen willst - nur zu. ;-)

Da ich die dann folgende Räumungsklage auf keinen Fall verpassen will, bitte sag Bescheid, wann und wo diese stattfindet. Ne bessere Comedyveranstaltung kann man derzeit wohl für Geld nicht bekommen. ;-)




hildefeuer  12.05.2017, 11:00

Genau dann bestellen wir noch das Trash-TV und alles wird gefilmt. Schöner wohnen geht anders.

1
Effiee 
Fragesteller
 12.05.2017, 16:51

Ich hätte vielleicht erwähnen sollen,dass mein Haus ein bereutes Wohnen unter einem sozialen Träger ist. Unsere Bewohner sind alle Suchtkrank, aber trocken bzw. clean. Es gibt 8 Zimmer und 7 Bäder. Der Herr will blos aus Bequemlichkeit/ Prinzip im Bad neben seinem Zimmer duschen, dieses Bad gehört ihm aber nicht (er bezahlt nur anteilig Miete dafür).  Und das mit dem  Klempner dauerte wirklich vier Monate und wir ware vertraglich an diesen gebunden...

0
Juergen010  12.05.2017, 22:02
@Effiee

Okay, die Info wäre tatsächlich hilfreich gewesen ;-)

Gerade für solche Situationen sind vertragliche Dauerbindungen mit Handwerkern ja gemacht, insbesonders wenn es sich um soziale Gemeinschaftsunterkünfte handelt.

Aus eigener Erfahrung kenne ich Verträge, wo explizit Reaktions- und Reparaturfristen mit entsprechenden Strafzahlungen bei Nichteinhaltung genannt sind. Offensichtlich wurde das bei Euch wohl versäumt. ;-(

Dieses Versäumnis sollen jetzt die Bewohner zahlen, bzw. "ausbaden".

Nichtsdestotrotz - Vertrag hin oder her - 4 Monate Wartezeit zu akzeptieren ist schlichtweg unakzeptabel. Spätestens nach der zweiten Verschiebung innerhalb einer Woche durch den Vertragspartner, wäre eine Ersatzbeauftragung eines anderen Klempners oppertun gewesen. Die Mehrkosten hätte man auf den vertragsbrüchigen Klempner umlegen können.

Die "Schuld" beim mietezahlenden Bewohner - egal ob anteilig oder voll - zu suchen, ist der falsche Ansatz.

Im Übrigen: Nicht nur der Mieter beharrt auf seinem Prinzip. Ihr beharrt doch auch auf dem Prinzip - wider besserem Wissen - bei einem vertragsbrüchigen, unzuverlässigen Vertragspartner zu verweilen.

Wenn ihr euch jetzt auf etwaige Schadensminderungspflichten des Mieters berufen wollt, trifft euch diese Vorhaltung in erster Linie und bei objektiver Betrachtung selbst.

Ihr hättet sofort, nachdem klar war, dass der Vertragspartner nicht sofort leistet, für Ersatz sorgen müssen.

0