Neuer Mietvertrag - Gleicher Mieter?

2 Antworten

Hallo,

ob nun die 100,- € hier rechtmäßig sind, ....🤔

Scheinbar ist aus einer bestehenden WG, ein Mitbewohner ausgezogen ?

Mit deiner Tochter als verbleibende Mieterin, kann der Vermieter einen neuen Vertrag schließen.

Er darf die Miete grundsätzlich frei aushandeln, solange die ortsübliche Vergleichsmiete bei Neuvermietung nicht mehr als 10 % übersteigt. 

Es gibt Hauptmieter und es gibt Untermieter?

Was aber soll ein "Nebenmieter" sein?

Wie dem auch sei:

Mieterwechsel ergeben einen neuen Mietvertrag. Den kann man annehmen oder ablehnen.