Das Haus ist vermietet, kann ich alle Kosten absetzen, die ich ins Haus stecke?

2 Antworten

Ja natürlich.

Ist es das erste Jahr der Vermietung? Wann habt Ihr das Haus angeschafft?

Ihr habt ja auch die Abschreibung auf das Haus udn die anderen Kosten, die abgezogen werden können.

Die Kosten werden in D üblicherweise in der Anlage V zur ESt-Erklärung aufgeführt. Die spannenden Fragen dabei sind:

  1. Höhe der Kaltmiete im Verhältnis zur ortüblichen Miete

(2) 1Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. 2Beträgt das Entgelt bei auf Dauer angelegter Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Wohnungsvermietung als entgeltlich.

Für Deine Lampen kommt also möglicherweise der 2. Satz zum Tragen und dann können die Kosten für die Lampen voll als Erhaltungsaufwand angesetzt werden.

kann ich alle Kosten absetzten, die ich ins Haus stecke?

Hier lautet im Hinblick auf "alle" die Antwort Nein, denn es gibt einige Sonderfälle:

2. Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand

Fallen innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb mehr als 15 % der Gebäudeanschaffungskosten (also ohne Bodenanteil!) an Instandhaltungs-, Renovierungs-, Modernisierungskosten an, dann sind diese mit den Herstellungskosten abzuschreiben.

3. Standardanhebende Renovierung/Modernisierung oder Nutzungserweiterung

Bei standardanhebenden Renovierungen sind drei von den vier Gewerken Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallation sowie Fenster betroffen. Nutzungserweiterung sind Anbauten, Schaffung von Wohnraum etc.

Siehe hierzu http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-12295.xhtml?currentModule=home

Sofern also die Punkte 1 - 3 geklärt sind, können die nicht zu 2 oder 3 gehörenden Kosten voll abgezogen werden. Größere Erhaltungsaufwendungen, z. B. Heizkesselerneuerung können auf bis zu 5 Jahre verteilt werden.

Hast Du bisher noch keine Anlage V ausgefüllt? Es gibt dazu auch eine Anleitung, die am Formular hängt.







LittleArrow  20.11.2015, 13:54

Ergänzung: Das Zitat in Ziffer 1 ist § 21 Abs. 2 EStG.

0