Grundsicherung: welche Kosten rund um die Wohnung übernimmt das Amt?
Hallo zusammen, ich Lebe seid ca. 30 Jahren in meiner Wohnung ( laut Mietvertrag 3 Zimmer 96qm) das 3. Zimmer ist aber eigentlich nur ein halbes).
Es ist ein Altbau mit einen sehr langen Flur der ca. 20 qm ausmacht.
Die Miete von 701€ übersteigt somit den Anspruch auf volle Übernahme. Ich möchte aber keinen Untermieter da der kleine Raum auch nicht ausreichen würde um darin auf Dauer zu Leben.
Was kann ich tun?
Jetzt erstmal bezahlt das Amt. Und wie schaut es mit den Rundfunkgebühren aus? Habe Sie im Juni erst bezahlt, bekomme aber seid Juli Grundsicherung.
Letzte Frage muss das Amt meine Hausrat Versicherung übernehmen?
Gruß Rose
1 Antwort
Deine Wohnung ist natürlich deutlich zu groß.
Nichtsdestotrotz kann man dich nicht zwingen einen Untermieter aufzunehmen um die Kosten zu senken.
Die derzeitige Miete muss für die ersten 6 Monate vollständig übernommen werden. Dann wrd dich das Sozialamt wahrscheinlich auffordern, dir eine angemessen Wohnung zu suchen. Erfolgt diese Aufforderung, muss das Amt die dann anfallenen Kosten für den Umzug, ggf. die Kaution usw. auch bezahlen.
Ließ dir mal das folgende PDF durch: http://www.sovd.de/fileadmin/downloads/broschueren/pdf/grundsicherung.pdf
Bzgl. Mietkostenübernahme geht es ab S.12 ff. los.
Aber auch der Rest des Artikels ist recht interessant. Vielleicht ergeben sich in deinem Fall ja Mehrbedarfe ..;-)
Deine Hausratversicherung - um deine letzte Frage zu beantworten - muss das Amt nicht übernehmen.