untermiete bei grundsicherung?

3 Antworten

Die Höchstsätze sind regional unterschiedlich. Die mußt Du bei Deiner Grusi-stelle nachfragen.

Ansonsten sind mir keine gesonderten Bestimmungen für Untermiete bekannt. Evtl. verlangt das Amt die Vorlage des eigentlichen Mietvertrages des Hauptmieters.

Es gibt verschiedene Arten von Grundsicherung:

- Arbeitslosengeld 2 = ALG II = Hartz IV gem. SGB II (SGB = Sozialgesetzbuch)
- Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsunfähigkeit (SGB XII)
- Sozialhilfe (SGB XII)

Gib bitte künftig genau an, um welche Art von Grundsicherung es sich handelt. Denn oft kann man Dir nur dann verlässliche Antworten geben.

Im Falle der Kosten der Unterkunft (KdU) ist es identisch. Habe nach einer verlässlichen Quelle gesucht, aber immer wieder finde ich Infos dazu, wenn ein Hartz IV-Bezieher einen Teil seiner Mietwohnung untervermieten will - so wie hier

Untermietvertrag für Hartz-4-Empfänger - Was ist zu beachten?
https://www.hartz4hilfthartz4.de/untermietvertrag/

Normalerweise gehört zu einer Wohnung ja auch Küche und Bad dazu, die als Mieter bewohnt werden. Bei Dir ist es wohl Mitbenutzung dieser Räumlichkeiten. Wie darauf Jobcenter / Grundsicherungsamt reagieren, weiß ich nicht.

In der Info klick den Link "wie hoch die Miete ausfallen darf" an, damit Du einen Anhaltspunkt hast, wie hoch die Miete für Mieter bei Hartz IV-Bezug (SGB II) oder Grundsicherung nach SGB XII für einen Single sein darf. - Üb erhaupt werden ja verschiedene Tipps in der Info gegeben, die Dir sicherlich nützlich sein können.

Zusätzlich empfehle ich Dir, setze Dich in Verbindung mit einer Sozialberatung. Google so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Wenn Du Hartz IV beziehst, dann schau auch, welche Arbeitsloseninitiative es bei Dir gibt.

Sozialberatungen und Arbeitsloseninitiven wissen ja allgemein, wie die entsprechenden Ämter vor Ort "so ticken".

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Beziehst Du Hartz IV und wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73). Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren (die dürfen nur Hamburger beraten).

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HIER GANZ WICHTIGE INFOS von mir (vor einiger Zeit gab ich sie vollständig rein, was für die Fragenden angenehmer war - wegen technischer Probleme hier verweise ich Dich auf meine Hinweise jetzt so):

In meiner Antwort auf die Frage (ich weiß, die Frage ist nicht Dein Thema)

Darf das Jobcenter das ALG1 von meinem Sohn (22) komplett vom ALG2 abziehen?

https://www.finanzfrage.net/frage/darf-das-jobcenter-das-alg1-von-meinem-sohn-22-komplett--vom-alg2-abziehen?foundIn=list-answers-by-user#answer-1121352

erkläre ich ausführlich den

Umgang mit Sozialbehörden

Bitte lies das sorgfältig. - Und lade Dir die dort von mir empfohlene Datei runter

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

Auch wenn dort vielfach auf Hartz IV-Bezieher Bezug genommen wird, betreffen viele Infos auch diejenigen mit Grundsicherung gemäß SGB XII. Nur der letzte Absatz, der ist speziell für Hartz IV-Bezieher. - Du wirst leicht erkennen, welche Infos für Dich wichtig sind.