Miete an Mutter/Schwiegermutter zahlen wegen Nießbrauch?

2 Antworten

Ja, denn Sie hat ein Nießbrauchrecht. Es könnte also von ihr (oder in ihrem Auftrag) vermietet werden und so Einnahmen verschaffen.

Welcher Trottel hat Euch denn zu dieser Konstruktion geraten, die steuerlich saublöd ist (auch im Falle der Vermietung)? Ein lebenslanges Wohnrecht, was automatisch entfällt, wenn es nicht mehr persönlich wahrgenommen werden kann, wäre viel besser gewesen. Ihr hättet vorher Euren Steuerberater fragen sollen.

Die Sozialkassen freut diese Konstruktion, denn sie sichert zumindest die vollen Mietkosten und zusätzlich können im Bedarfsfall noch die Kinder zu Unterstützungszahlungen der Mutter herangezogen werden.

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Ich habe doch geschrieben, dass Ersparnisse von der Schwiegermutter vorhanden sind. Das könnten theoretisch auch 10 Millionen sein.

Meine Frage bezog sich darauf, ob wir Miete zahlen müssten, obwohl die Schwiegermutter genug Geld (Ersparnisse) für das Altersheim hat.

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@Larissa75

Natürlich kann die Nießbraucherin Euch mietfrei wohnen lassen. Dann natürlich auch kein Abzug der Kosten.

Bleibt trotzdem dabei, dass für den Fall der Fälle, die Konstruktion nicht optimal ist.

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Ja - deshalb heisst es Nießbrauchsrecht und nicht Wohnrecht.

Selbst wenn die Mutter kein Geld von ihren Söhnen wollte, wird das Amt zu gegebener Zeit dafür sorgen, dass das Haus Geld abwirft.