Stromnachzahlung (Wechsel von direkter Zahlung an Vermieter zu Eon): Ist die hohe Endabrechnung gerechtfertigt?

4 Antworten

Wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du eine Inklusiv-Miete mit dem Vermieter vereinbart. Verbrauchskosten für Gas (zum Heizen und Kochen) hast du zusätzlich selbst an den Energieversorger bezahlt. Ein Stromzähler ist für deine Wohnung existent? Wasserzähler auch?

Um´s mal platt vorweg zu sagen: Die Nachforderung (zumindest in dieser Form) kann sich dein Vermieter an den Hut stecken. 

Und das aus mehreren Gründen:

1. Er muss nachvollziehbar mit Realwerten (Stromzähler) in der Abrechnungsperiode (1.1.- 31.12.) abrechnen. Verbräuche, die ggf. vor der Abrechnungsperiode, entstanden sind, kann er definitiv nicht einfordern, da verfristet.

2. Da aber der Strom Bestandteil der Miete war, kann er mangels Ausweis, der auf den Strom entfallenen Kosten, faktisch eben nicht abrechnen. Im Gegenteil: Es muss bei der neuen Situation sogar eine Reduzierung der Inklusiv-Miete erfolgen. 

Wie nun vorgehen, ohne zuviel Porzellan zu zerschlagen?

Vom Energieversorger den errechneten monatlichen Abschlag (für die Zukunft) als Maßstab für die zu erfolgende Mietpreisreduzierung heranziehen.

Die Nachforderung i.H.v. 600 € würde ich nicht akzeptieren. Defakto würde ich keine Nachforderung seitens des Vermieters akzeptieren, sofern er nicht korrekt (mit den abgelesenen Zählerständen) abrechnet - und selbst dann ist immer noch das  - aus meiner Sicht unauflösbare Problem - was ist die anrechenbare Vorauszahlung (aus der Inkl.-Miete) für den Stromverbrauch? 

 

Ich habe nicht gefragt,ob ich Vorteile davon hab,sondern ob der Vermieter sie hat . Ich habe nicht Mal die Heizung und Zähler für Abrechnung mit Heizstrom. Die Solaranlage aufm Dach hat einen Extrazähler und es ist ein Einfamilienhaus,bezahle Warmmiete,wo die Betriebskosten Vorrauszahlungen sind und vom Amt übernommen werden . Nur Strom ging extra an den Vermieter. Er hat immer gesagt,das ich mit den Zahlungen hingekommen bin u jetzt soll ich auf einmal zahlen,da Eon die Jahre zu wenig geschätzt hat. Allerdings hätten die nie schätzen müssen,da der Vermieter immer abgelesen hat. Ich frag mich allerdings auch, warum Eon erst nach Jahren eine Abrechnung erstellen kann und nur Schätzwerte als Grundlage nimmt und das über Jahre. 

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Es ist sehr fraglich, ob diese Eon-Kostennachberechnungen überhaupt für Deinen Mietvertrag relevant sind, wenn sie für Abrechnungsperioden gelten, die lange vorbei sind, so dass Mehrkostenforderungen gemäß § 556 Abs. 3 BGB verfristet sind. Da muss man nochmal genau alle vermieterseitigen Abrechnungen durchgehen, welche Vorbehalte dort genannt wurden. Schließlich hat Dein Vermieter ja immer gesagt, dass Du mit den Zahlungen hinkommen würdest. Auch sollte man Rechtsberatung beim Mieterverein etc. aufsuchen.

Aber Vorsicht,, denn anderseits muss man als Mieter in einem vom Eigentümer selbstbewohnten Einfamilien etwas zurückhaltend sein, wenn man nicht gleich eine Kündigung gemäß § 573 a BGB provozieren will.

Ich habe nicht Mal die Heizung und Zähler für Abrechnung mit Heizstrom.

Das ist mir nicht verständlich. Du hast ein Einsichtsrecht in die Originalbelege (z. B. Rechnungen) für alle diese Kosten.

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Ich habe immer 60 Euro gezahlt,der Zähler ist in der Wohnung u wurde vom Vermieter immer abgelesen. Auf der Endabrechnung stand allerdings Heizstrom,ich heize aber mit Gas,bezahle Heizung extra u habe einen ganz normalen Stromzähler. Die Frage hat der Vermieter so beantwortet,ich solle doch froh sein den billigen Heizstromtarif gehabt zu haben und nicht über Nachzahlung meckern. Rechnung war von Eon.

Du heizt mit Gas, schön. Allerdings ist mir unklar, wie Deine Heizung funktioniert, z. B. eigener oder zentraler Wärmeerzeuger für Heizung und Warmwasser. Heizkörper, Stahlungswärme oder Fussbodenheizung?

Heizstrom ist der Strom, der für Erwärmung der Heizkörper (das bei Gas?), die Steuerung und Pumpe benötigt und über einen Zwischenzähler erfasst oder eine Schätzung ermittelt wird.

In Deiner Fragestellung fehlen leider viele Details, die man eigentlich nur durch eine genaue Beschreibung (oder gar Besichtigung) verstehen kann. Zwei- oder Mehrfamilienhaus? Miete mit Inklusivnebenkosten oder vorausbezahlen Betriebskosten?

Bei vorausbezahlten und endabgerechneten Betriebskosten hast Du ein Belegeinsichtsrecht, d.h. er muss Dir die Originalrechnungen vorlegen können und Du darfst selber abfotografieren. Stimmen die abgerechneten Betriebskostenarten mit den im Mietvertrag vereinbarten Betriebskostenarten (siehe auch Betriebskostenverordnung) überein? Werden die Heizkosten gemäß Heizkostenverordnung abgerechnet oder ergibt sich die Möglichkeit eine Pauschalkürzung von 15 % vorzunehmen?

Du hast ein Jahr Zeit, die Abrechnung zu überprüfen, also studiere bitte mal hier die Informationen:

https://www.mieterverein-hamburg.de/de/tipps-ratgeber/info-blaetter/

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Das war natürlich keine gute Idee, den Strom direkt an Eon zu bezahlen, wenn man einen all inclusive-Mietvertrag hat. (warum eigentlich?). Wie Juergen schon sagt, sooo kann man nicht abrechnen.

Nun kann man wie folgt vorgehen: Zählerstand heute minus Zählerstand beim Einzug 2010 ergibt den gesamten Stromverbrauch in kWh plus Mehrwertsteuer. Dividiert durch die Anzahl der Monate ergibt einen Durchschnittsverbrauch. Diesen Durchschnittsverbrauch multipliziert mit dem Arbeitspreis, den Eon dem Vermieter berechnet hat. Der wird sich in den Jahren verändert haben, weshalb der Vermieter seine Stromrechnungen ab 2010 vorlegen muss.

Nachzahlung: Keine ! Das ganze genannte Procedere dient nur der Feststellung, wieviel der Stromanteil von der Gesamtmiete beträgt, um für die Zukunft zu ermitteln, um wieviel sich die Gesamtmiete reduziert, durch den herausgerechneten Strom.

Die künftige persönliche Stromrechnung erhöht sich um den von Eon berechneten Grundpreis ("Zählergebühr").

Die geänderte Abrechnungspraxis sollte sinnvollerweise als Nachtrag zum Mietvertrag dokumentiert und von beiden Vertragspartnern unterschrieben sein.


Diese Formel verstehe ich absolut nicht

"Zählerstand beim Einzug 2010 ergibt den gesamten Stromverbrauch in kWh plus Mehrwertsteuer. Dividiert durch die Anzahl der Monate ergibt einen Durchschnittsverbrauch."
Warum ist hier die Mehrwertsteuer zu addieren? In Deiner Formel kommen doch keine Preise vor.

Um dann zu den Stromkosten zu kommen sind doch auch noch die monatlichen Grundkosten des Anbieters sowie der aktuelle Bezugspreis mit einzurechnen.

Auch bestätigt der Fragesteller nirgends, dass er eine Warmmiete vereinbart hat. Sollte es sich um ein Zweifamilienhaus handeln, in dem der Vermieter selbst eine Einheit bewohnt, kann er auch noch von einer Ausnahmeregelung bei der Umlegung der Heizkosten Gebrauch machen.

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@Snooopy155

Der Arbeitspreis ist netto, deshalb kommt die MWSt hinzu. Wenn der Mieter den Strom an den Vermieter bezahlt als pauschalen Anteil, ist er Teil der Miete. Dann zahlt er auch keinen Grundpreis. Da er mit Gas heizt, spielen hier auch die Heizkosten keine Rolle. Wenn der Vermieter Heizstrom ausweist, ist das für den Mieter ohne Relevanz.

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