Kann ich die Abgeltungssteuer durch kein/geringes Einkommen zurückholen?

1 Antwort

Du mußt auf der Anlage KAP die Günstigerprüfung ankreuzen. Dann wird überprüft, ob die gezahlte Abgeltungssteuer über Deinem allgemeinen Steuersatz liegt.

Wenn Du allerdings 60.000 Euro in einem Kalenderjahr als Kursgewinn realisiert wird das nichts.

“Wenn Du allerdings 60.000 Euro in einem Kalenderjahr als Kursgewinn realisiert wird das nichts.“

Das interessiert mich jetzt natürlich sehr, warum das jetzt nix wird? Hat denn die höhe des Aktiengewinn mit der Steuerfreiheit beim Grenzsteuersatz was zutun?

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@Krulli

Es gibt 2 Möglichkeiten. Entweder du zahlst 25% Kapitalertragssteuer oder die Erträge zählen in das zu versteuernde Einkommen. Bei der zweiten Variante ist die Höhe entscheidend für den Steuersatz. Sind es mit den weiteren Einkünften weniger als der Freibetrag zahlst du null Steuer..danach steigt der Steuersatz langsam an. Bei 60.000 dürfte die Kapitalertragssteuer die bessere Variante sein.

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