Voraussetzungen vom Firmensitz?

4 Antworten

Bei Dir bewahrheitet sich ein Spruch meines Großvaters, "Wer viel fragt, bekommt viele Antworten."

Wenn Du ein Einzelunternehmen "Jonas Mustermann" angemeldet hättest, hätte kein Mensch gemerkt, dass Du so einen Onlinehandel hast.

Weder kommt ein Kunde, noch ein Vertreter eines Lieferanten.

Ob Du es noch trotzdem machst, nach dem "Nein," des Vermieters ist da schon schwieriger. Der Gerichte haben bisher gesagt, dass eine berufliche Nutzung der Wohnung zulässig ist, wenn es keinen Kundenverkehr gibt.

Du kannst Dir natürlich eine Geschäftsadresse anmieten, die kostet ab 40,- Euro aufwärts.

Für das Finanzamt ist Sitz Deines Unternehmens sowieso Deine Wohnung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Aber wäre es rechtlich gesehen erlaubt, meinen Firmensitz auf meinen ausbildenden Standort zu verlegen? Schließlich arbeite ich von hier aus auch mit/an meinem Onlineshop.
Es geht mir nicht nur um die Geschäftsadresse, sondern wirklich darum den gesamten Firmensitz zu verlegen.

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@Jonassrn

JA, kannst Du machen. Eventuell wird das Finanzamt fragen, ob Du einen Mietvertrag hast. Dann kannst Du einfach darauf hinweisen, dass DU das an Deinem Schreibtisch machst.

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@wfwbinder

Dann ist das also die Lösung für mich für einen rechtlich sicheren Firmensitz, ohne Mietkosten und ohne privater Wohnadresse?
Vielen Dank!

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Du kannst das Büro vom Chef als Firmensitz angeben. Das ist kein Problem. Ob Du dafür Miete zahlst oder nicht, ist für den Firmensitz egal.

Das Finanzamt weiß ohnehin, wo Du wohnst. Die Post vom Finanzamt kannst Du ggf. auch nach Hause bekommen, egal wo der Firmensitz ist.

Der Firmensitz ist wichtig für das Impressum und die Gewerbeanmeldung.

Mein Vermieter hat mir jedoch eine gewerbliche Nutzung der Wohnräume - unabhängig vom Arbeitsumfang - untersagt 

Das darf er in der pauschalität gar nicht…

Es handelt sich um eine Genossenschaft, welche ihre Regelungen diesbezüglich strikt beibehält...

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@Jonassrn

Auch Genossenschaften müssen sich an das Mietrecht halten. Bei geschäftlichen Tätigkeiten, die keine über die normale Wohnnutzung hinausgehenden Beeinträchtigungen darstellen, darf der Vermieter seine Zustimmung nicht verweigern. Dazu zählen beispielsweise Telefonarbeiten im Home-Office, schriftstellerische Tätigkeiten oder Unterrichtsvorbereitungen eines Lehrers.

Aber es ist natürlich verständlich dass du darüber keinen Rechtstreit anfangen willst…

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@Freedom64

Letztendlich muss ich mich nach meinem Vater richten, der der eigentliche Mieter der Wohnung ist... und der untersagt es mir, da er keine Lust auf eventuelle Kopfschmerzen hat

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Muss mein Firmensitz gleich meine Wohnadresse sein? Nein

mein Chef hat bereits gesagt, dass er kein Problem mit einem weiteren Klingelschild an der Tür hätte. Halte ich für bedenklich, aber möglich.

Denk daran, dass der Firmensitz auch der ist, an dem du deine Steuern und Abgaben entrichten musst.

Erstmal danke für die schnelle Antwort.

"Der Firmensitz auch der ist, an dem du deine Steuern und Abgaben entrichten musst."

Ich habe hier in meiner ausbildenden Firma ein eigenes Büro. Reicht das? Oder welcher Rat genau steckt hinter diesem Satz?

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@Jonassrn

Das Du, wenn Wohnsitz- und Betriebssitz- Finanzamt unterschiedlich sind, eine Fesrstellungserklärung und eine Einkommensteuererklärung abgeben musst.

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@Eifelia

Uff... Vater Staat will es einem aber auch so kompliziert und aufwändig wie möglich machen oder 😅

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