GWG Abschreiben: Rechnung mit oder ohne Mwst?

3 Antworten

Wenn Du als Privatkonsument handelst, ist der Preis incl. Umsatzsteuer für Dich relevant - sowohl für das, was Du bezahlst, als auch für das, was Du konsequenterweise als Werbungskosten ansetzen kannst. Also ist ein Möbelstück für 750 EUR incl. MwSt. natürlich günstiger als eines für 892,50 EUR (750 EUR zzgl. MwSt.).

Die Grenze für die sofoertige Abschreibung liegt bei 800 EUR (netto) bzw. 952 EUR (brutto). Du kannst das Möbelstück also (sofern es als für die Arbeit relevant definiert werden kann) in diesem Jahr als Werbungskosten insgesamt geltend machen.

Nein, da liegen Sie falsch, als Arbeitnehmer (nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt) können Sie den preis inkl. Mehrwehrsteuer absetzen.

Also bei

  1. 750€
  2. 892,50€

am günstigsten ist somit Variante 1 , da es sich (steuerlich) nie lohnt mehr Geld für da gleiche Produkt auszugeben. Es gibt maximal 42 cent für jeden Ausgegeben Euro von der Steuer zurück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Beim 2. Angebot wird der Verkäufer Dir als privaten Endkunden natürlich den Preis MIT Umsatzsteuer berechnen.

Dort kaufst Du dann teurer ein.

Warum Du dann noch überlegst, ob Du diesen teureren nimmst, erschließt sich mir nicht!?!

hast du eine Ahnung, wieviele Menschen nur wegen der Steuer Ausgaben tätigen .....

und die getätigten Ausgaben dann jahrelang in einer Garage / Schuppen liegen, weil sie nicht genutzt werden ....

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Glaube hier lag der Denkfehler meinerseits: Händler 2 bietet zwar Rechnung ohne MwSt an, wird aber dann trotzdem den Betrag mit MwSt verlangen. Sollte dem so sein, erschließt sich mir dieses Angebot auch nicht ganz. Bin kein Steuertrickser und kenne mich hier entsprechend auch nicht gut aus... Konkret bat er mir übrigens 2 Optionen an:

  • 750€ mit Rechnung exkl. MwSt
  • 950€ mit Rechnung inkl. MwSt

Dem Gegenüber steht das Angebot von Händler 1, für das selbe Möbelstück: 750€ inkl. MwSt.

Händler 1 it is then I guess... Besten Dank!

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@Londoner2020

Hattest Du den denn aufgeklärt???

Oder weißt er nicht, dass Du in der Funktion eines Endverbrauchers einkaufen würdest!

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@Alarm67

Ok, jetzt bin ich verwirrt: Gerade mit dem Händler gesprochen, erklärt dass ich kein Gewerbe habe und als Privatkunde einkaufen möchte. Er sagt mir kein Problem, kann mir das Regal für 750€ mit Rechnung OHNE MwSt verkaufen. Und ich habe explizit auch geklärt, dass ich ihm auch nur 750€ bezahle - "kein Problem"...!??

Fragen wir mal so rum: Wenn ich ihm jetzt tatsächlich nur 750€ bezahle, ergibt sich für mich irgendein Nachteil mit der Rechnung für 750€ OHNE MwSt bei der Steuererklärung später? Nein, oder? Ich kann trotzdem die vollen 750€ abschreiben, richtig?

Thks

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Habe unter dem Kommentar von wurzlsepp6682 geantwortet.

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