Steuererklärung verpasst was nun?

4 Antworten

Du kannst auf alle Fälle Hausmeisterkosten, Garten-Pflege-Kosten, ..., die in Nebenkostenabrechnung ausgewiesen werden, ansetzen und bekommst 20% davon als Steuerermäßigung erstattet. Ebenso von Endreinigung der Ferienwohnung.

Betrifft haushaltsnahe Dienstleistungen und auch Handwerkerleistungen. Bezieht sich auf Arbeitsleistung, nicht auf Material ...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn neben der Lohnsteuer keine weitere Steuer abzuführen ist (insbesondere keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kurzarbeitergeld) besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung!

Durch den Abzug von Werbungskosten (ggf. Auch nur des Arbeitnehmerpauschbetrages) kann sich aber eine Rückerstattung ergeben, hierfür hat man 4 Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraumes Zeit.

Für Deine Steuererklärungen 2019 und 2020 hast Du ( soweit Du außer aus Deinem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis keine zusätzlichen steuerpflichtigen Einnahmen hattest ) noch Zeit bis zum 31.12. 2023 respektive Ende 2024. Denn dann unterliegst Du nicht einer Einkommenssteuererklärung.

..... " was kommt auf mich zu ? "

- Ggf eine Erstattung aufgrund zuviel gezahlter Lohnsteuer

- Nachzahlung eher unwahrscheinlich

- Strafe NEIN !