Ausbuchung Wertloser Aktien durch Bank, Verlustvortag möglich?
Hallo zusammen,
meine Depotbank hat meine Aktien als wertlos ausgebucht, da die Fa. Insolvenz angemeldet hatte. Kann ich die Ausbuchung als Verlustvortrag bei der Einkommenssteuer angeben?
Können diese Verluste mit Aktiengewinnen verrechnet werden?
Wie lange kann der Verlust auf Folgejahre und für wie lange wenn überhaupt mitgenommen werden?
Aktien,
Steuern