Wird Steuerrückerstattung vom Wohngeld abgezogen?

1 Antwort

Nein, eine Steuererstattung wird nicht angerechnet.

Beim Wohngeld wird ja immer der Bruttolohn zugrunde gelegt (und dann werden pauschale Abzüge vorgenommen). Daher ist es nur logisch, dass eine reale Steuerzahlung oder eben -Erstattung, keinen Einfluss hat.

Das findet sich auch in diesem Artikel.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj7gpWZk_X0AhUhh_0HHTf7A4IQFnoECAgQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.sozialleistungen.info%2Fwohngeld%2Feinkommen-des-haushalts%2F&usg=AOvVaw1oUL_4_aCS74TGl2fVJuiI

Vielen Dank, auch für den Link, ich denke damit ist die Frage umfassend beantwortet.

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