Elterliches Haus mit von mir finanziertem Anbau (ver)erben?

2 Antworten

Halbwegs verständlich ist es, aber welcher Trottel hat Euch bei der Sache beraten?

Statt der Ausgabe für das notarielle Testament hätte man für euren Anbau lieber ein Erbbaurecht eintragen sollen, oder aber einen Darlehensvertrag machen für Euer Geld, was ihr in das Haus Deiner Eltern gesteckt habt.

Alles was mit dem Grund und Boden fest verbunden ist, gehört dem, dem der Grund und Boden gehört. Eigentlich habt Ihr Deinen Eltern den Anbau geschenkt, aber darum hat sich das Finanzamt wohl zum Glück noch nicht gekümmert.

Man kann der Sache beikommen mit einer Sondervorschrift zum Thema, "Aufwendungen des Erben in Erwartung des späteren Erbes," aber so richtig durchdacht war das Ganze nicht.

Zum Thema Erbschaftsteuer müsste auch noch geklärt werden, wie Deine Geschwister abgefunden werden.

Haben Deine Eltern noch genug andere Werte zu vererben?

Oder musste Du Pflichtteile zahlen, die ja für die Erbschaftsteuer abgezogen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ImmobilieMelle 
Fragesteller
 05.12.2021, 18:46

Erstmal Danke. Der "Trottel", welcher uns da beraten hat, nennt sich Notar.

Die Geschwister haben einen Pflichtteilsverzicht unterschrieben, haben bereits finanzielle Mittel erhalten (Schenkungen) erhalten und werden im Erbfall alles außer der Immobilie unter sich aufteilen.

Wenn ich das also richig verstehe, kann ich dann meinen Anteil vom Gesamtwert der Immobilie abziehen, da es einen Erb- und Pflichteilsverzichtsvertrag gibt? So verstehe ich "Aufwendungen des Erben in Erwartung des späteren Erbes" jedenfalls. An wen muss ich mich da wenden, um das entsprechend absichern zu lassen? Steuerberater, Notar oder das Finanzamt?

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wfwbinder  05.12.2021, 19:35
@ImmobilieMelle

Der Notar darf in der Sache die er beurkundet selbst nciht berater, Außerdem haben die meisten Notar keine Ahnung von steuerlichen Sachen.

Ihr solltet auf jeden Fall kurz zu einem Kollegen von mir gehen udn ihm die Verträge vorlegen und fragen ob die Methode anwendbar ist (Aufwendungen in Erwartung eines späteren Erbes).

Sonst müsst Ihr euch anderweitig absichern. Das kann ich hier nicht schreiben, weil es Steuerberatung wäre, aber ich denke der Kollege wird auch darauf kommen.

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ImmobilieMelle 
Fragesteller
 05.12.2021, 18:46

Erstmal Danke. Der "Trottel", welcher uns da beraten hat, nennt sich Notar.

Die Geschwister haben einen Pflichtteilsverzicht unterschrieben, haben bereits finanzielle Mittel erhalten (Schenkungen) erhalten und werden im Erbfall alles außer der Immobilie unter sich aufteilen.

Wenn ich das also richig verstehe, kann ich dann meinen Anteil vom Gesamtwert der Immobilie abziehen, da es einen Erb- und Pflichteilsverzichtsvertrag gibt? So verstehe ich "Aufwendungen des Erben in Erwartung des späteren Erbes" jedenfalls. An wen muss ich mich da wenden, um das entsprechend absichern zu lassen? Steuerberater, Notar oder das Finanzamt?

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was schon von mir finanziert wurde Mit Rechnungen?

Wenn ich richtig verstanden habe:

Du zahlst Steuer auf das Du erbst, inklusive Grund, abzüglich Freibetrag, und abzüglich was Du bezahlt hast. Wenn aber eine Schenkung vorliegt nur wenn die Eltern innerhalb von 10 Jahren versterben. Deine Geschwister bekommen den Pflichtteil.