Mini-Gewerbe/ Kleinunternehmer nötig?

Guten Tag,

Ich bin in einer Firma Vollzeit eingestellt und möchte selbstgebackene Lebensmitteln auf Weihnachtsmärkte verkaufen. Dafür habe ich eine Reisegewerbekarte erfasst und werde von meiner aktuellen Stelle einen unbezahlten Urlaub nehmen.

1) Ist es ein Vergehen, wenn ich nicht mein Arbeitgeber wegen dieser Tätigkeit informiere? In meinem Vertrag steht, dass eine Nebentätigkeit während des unbezahlten Urlaubs nicht erlaubt ist, wenn sie irgendwie Wettbewerb gegen der Firma zuführt. Hier wird meine Nebentätigkeit keinen Wettbewerb zuführen, da sie komplett unterschiedliche ist, aber ich wollte mich nur vergewissern.

2) Das Gewerbeamt hat mir gesagt, dass ich dafür nur eine Reisegewerbekarte brauche. Aber ich bin mir nicht sicher; da Haftetiketten auf jeder meiner Ware stehen werden (mit Zutaten, Gewicht, Adresse usw.), brauche ich eine zweite Steuernummer als selbständiger registriert? Kann ich einfach als beides angemeldet sein (Arbeitnehmer und Selbständiger)? Soll ich diese Nebentätigkeit berichten, und wäre es besser, mich als ein Mini-Gewerbe/ Kleinunternehmer einzuschreiben?

3) Falls ich eine zweite Steuernummer brauche, mit welchen Auswirkungen wird meinen aktuellen Arbeitgeber beeinflusst? Muss ich meine Firma darüber informieren?

4) Falls ich ein Mini-Gewerbe gründen muss, wozu soll ich mich wenden? Was sind die verschieden Schritte?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe, und Entschuldigen Sie mein schlechtes Deutsch!

Gewerbe, selbstständig, steuernummer
Hauptgewerblich selbstständig und Arbeitnehmer zugleich?

Hallo Ich arbeite als Wirtschaftsingenieur im Qualitätsmanagement und bin Berufseinsteiger. Ich Spiele schon seit meinem Studium mit dem Gedanken, mich selbstständig zu machen. Die Branche, das Geschäftskonzept, Kontakte, Kapital, etc. ist alles vorhanden und mehrfach durchdacht. Mein Plan war es, diese selbstständigkeit nebengewerblich durchzuführen. Die Grenze von 20h/Woche werde ich nicht überschreiten, jedoch wird mein Umsatz garantiert die Grenze von 17.500 Euro im Jahr in kürzester Zeit sprengen. Somit wäre ich hauptberuflich selbstständig und müsste ich mich meines Wissens privat versichern. Welche weiteren Komplikationen erwarten mich? Die Erkenntnis meines Unternehmens von der Selbstständigkeit sowie die Zahlung von Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, etc. ist mir bewusst. Ich kalkuliere meinen Verdienst in der Selbstständigen Tätigkeit doppelt so hoch und mit exponentiellen Zuwachs ein, als mein Arbeitnehmerverdienst, jedoch möchte ich dennoch meinen Job nicht in so kurzer Zeit kündigen, da mir das Studium dann doch zu sinnlos wäre. Meine Arbeitnehmer Tätigkeit steht in keinem Zusammenhang zu meiner selbstständigen Tätigkeit.

Ich meine gelesen zu haben, dass die Einkünfte von der selbständigen Tätigkeit als auch die vom Arbeitsverhältnis in einen Topf geschmissen werden und dadurch die Steuer Abgaben entstehen. Würde es Sinn machen, das Gewerbe auf meine Frau, die ebenfalls Arbeitnehmerin ist, anzumelden, und sie tatkräftig zu unterstützen, da sie weniger als ich verdient? Sprich Gewerbe läuft auf meine Frau, Jedoch erledige ich die meisten gewerblichen Transaktionen.

Ist meine Denkweise richtig? Welche Steuerklasse ist empfehlenswert?

Bin dankbar über jede ernst gemeinte Antwort LG

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Gewerbetreibender und Freiberufler gleichzeitig / Umsatzgrenzen

Guten Tag,

ich bin Freiberufler (Innenarchitekt) und führe nebenher ein zusätzliches Kleingewerbe in Form eines Einzelhandelsgeschäftes für Inneneinrichtungsartikel (Neu- UND Gebrauchtwaren) eröffnen. Die freiberufliche Tätigkeit läuft derzeit noch in einer GbR, die sich zum 31.12.14 auflöst. Wir hatten damals zur UST optiert.

Künftig werde ich diese freiberufliche Tätigkeit als Einzelunternehmen fortsetzen. Ich habe vor, dafür ab 2015 keine UST mehr zu erheben, da dies vorteilhafter für meine Kunden (überwiegend Privatkunden) ist und zudem keine größeren Investitionen anstehen, für die das Ziehen der Vorsteuer sinnvoll wäre. Aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit gibt es hier, meines Wissens nach, auch keine Umsatzgrenzen (17.500€), die diese Möglichkeit limitieren würden. Mit dem Ladengeschäft (Gewerbe) hatte ich für 2014 Umsätze in Höhe von 7.000€. Für das Jahr 2015 werden es schätzungsweise ca. 16.000€ Derzeit läuft dieses Gewerbe als Kleinunternehmer. D.h. UST wird nicht erhoben/ natürlich auch nicht geltend gemacht.

Meine Frage: wie sieht es aus, wenn ich für die freiberufliche Tätigkeit im Jahr 2015 ca. 5.000€ erwirtschafte? Werden dann beide Unternehmen zusammengefasst, Rechnung: 16.000€ + 5.000€= 21.000€ Für den Gewerbebetrieb würde dies ja nun Verpflichtung zur UST bedeuten. Wie sieht es dann mit der freiberuflichen Einzelunternehmung aus? Beides ist sauber voneinander getrennt, mit verschieden Namen, Konten, Buchhaltungen, etc.

Eine Zusatzfrage: Wäre es sinnvoll für das Ladengeschäft (Gebraucht- und Neuware) künftig und bei höheren Umsätzen, evtl. die Differenzbesteuerung anzustreben? Wie gesagt wird Neuware und Gebrauchtware vertrieben. Ich möchte mich vor dem anstehenden Termin mit dem Steuerberater selbst schlau machen. Deshalb bitte keine Antworten, die den Gang zum Steuerberater empfehlen. Danke.

Vielen Dank für steuerliche Inspirationen, Janne

Freiberufler, Gewerbe, Steuern
Ausbildung + Gewerbeschein

Hallo,

ich mache zur Zeit eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin und verdiene ca. 1 000€ Brutto (natürlich Steuerklasse 1). Da ich nächstes Jahr auf große Reise gehen möchte und Geld ansparen muss, arbeite ich nebenbei als Servicekraft auf Lohnsteuerkarte (ca 20 std./ Monat). Mit diesem Nebenjob bin ich ja aber leider in Steuerklasse 6 und habe ziemlich hohe Abgaben zu zahlen.

Deshalb frage ich mich jetzt, ob es möglich (oder eher überhaupt sinnvoll) ist, neben der Ausbildung ein Kleingewerbe anzumelden und z.b. als Hostess/ Promoterin/ etc. auf Gewerbeschein zu arbeiten. Denn da wären die Jobangebote vielfältiger und die Bezahlung oftmals auch besser.

Ich kenne mich leider fast überhaupt nicht mit Steuerangelegenheiten aus und hoffe deshalb, dass mir hier jemand schnell helfen kann. Ich weiß, dass es im Gewerbe so eine Steuertabelle gibt, anhand der man ablesen kann wie viel Steuern man ca. dann am Ende des Jahres an das Finanzamt zurückzahlen muss. Aber muss ich da meine Ausbildungsvergütung miteinberechnen? (->Umsatzgrenze 17 500€..) Oder zählt da lediglich das, was ich mit meiner selbständigen Tätigkeit verdiene? Denn da würde ich im Jahr nicht über die 17 500€ kommen.

Was würde abgesehen davon noch an Abgaben anfallen wenn man ein Kleingewerbe angemeldet hat? Bestünde trotz Anmeldung eines Kleingewerbes die Möglichkeit nebenbei noch auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten? Oder zumindest Auf Lohnsteuerkarte über die 50-Tage-Regelung?

Sorry falls ein paar blöde Fragen dabei sind, wie gesagt, ich habe keine Ahnung davon ;)

Vielen Dank schon mal!

Simone

Ausbildung, Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, nebenjob, Steuern, Abgaben, Gewerbeschein
welche Rechte habe ich und wieviel muß ich mir gefallen lassen

Hallo, ich bin absolut neu hier und verzeit mir jetzt schon wenn ich einige Fehler mache. Also, vor über einem Jahr sind wir sehr Ländlich gezogen. In einem zwei Familienhaus, wovon über uns die Vermieter wohnen. Am Anfang war auch alles Okey. Dann sind wir gemeinsam über Pfingsten zu gleichen Veranstaltung gefahren, danach brach die Hölle los. Es wird uns laufend vorgeworfen das wir sie, auf dieser Veranstaltung schlecht gemacht haben. Auf unsere Beteuerung dies nicht gemacht zu haben werden wir als Lügner beschimpft, stellenweise werde sie sogar sehr persönlich. Dann hat unser Sohn uns mit unserer ersten Enkelin stolz besucht und auf dem Grundstück geparkt.( wohnt 300KM entfernt) Einen Tag später wurden wir, wie bei einer Inquisition nach draussen zitiert . Von Beleidigungen bis erneute persönlich Anschuldigungen mußten wir uns fast alles anhören und dass in einer Lautstärke, das man sich wieder wie ein 12Jähriger vorkam. Weil sie mit ihren Wagen auf das Grundstück wollten und unser Sohn binne zwei Minuten seinen Wagen raus gesetzt hatte. Sie haben sich dermaßen hinein gesteigert das uns jetzt untersagt wurde den Partyraum zu nutzen und die Schlüssel mußten wir auch abgeben, sowie die Garage von uns nicht mehr genutzt werden darf. Vom drei erhaltenen Schlüssel gaben wir drei wieder ab. Hieraus entbrannte der nächste Streit wir hätten nur zwei Schlüssel erhalten und es wäre unverschämt einfach einen nach zu machen. Als wir beteuerten das diese drei Schlüssel uns ausgehändigt wurden, brach ein neuer Streit aus, der mich sogar sehr persönlich Angriff und wir als Lügner beschimpft wurden,..jetzt haben wir sogar zwei angeblich nachgemacht. Dann hatten wir vor kurzen ein Strassenfest hier. wobei wir immer beim Aufbau helfen. Eine Stund bevor alle Gäste auf "unserem" Grundstück eintrafen kam ich und meine Freundin mit einer Tasse Kaffe raus. Da wir die ganze Zeit draussen waren und gequatscht hatten, hatte ich diese leeren Tassen vergessen und das zog, mir gegenüber, einen Anschiss nach den man zwei Häuser noch weiter hören konnte... An dem Haus ist noch eine kleine "Werkstatt" und ein Partyraum angebaut. Jetzt hat der Sohn der Vermieterin dort eine Beflokungs-Beschriftungswerkstatt in der "Werkstatt" eingerichtet und laufend wir mein PKW zugeparkt oder vor dem Tor stehen Autos, so das ich immer erst bitten muß das ich rein oder rausfahren kann. Heute war es mal wieder soweit obwohl wir letzten Monat die Waschküche gereinigt haben wurde ich auf unsanfte Art wieder gemaßregelt das ich am Wochenende die Waschküche nicht gesäubert hätte. Als ich zu meiner Verteidigung anbringen wollte das wir das doch letzten Monat gemacht haben, sind mir Vorwürfe entgegen gebrüllt worden die mich fast Sprachlos gemacht haben. Eigentlich habe ich eine sehr hohe Tolleranzschwelle aber diese ich gerade überschritten worden. Nun meine Frage, falls es nach dieser Darstellung nicht mehr zu erkennen ist. Müssen wir uns das Verhalten so ohne weiteres gefallen lassen?

Gewerbe, Mieter, Mietrecht, Rechte, vermieter, Pflicht
Einige Fragen zum Nebengewerbe [Schmuck]

Da mir bei gutefrage nicht geholfen werden konnte versuche ich es mal hier bevor ich mich in irgendein Forum durchwühle.


Ich möchte ein Nebengewerbe anmelden um mein Schmuck zu verkaufen. Mein Schmuck besteht aus Schmuckmasse (ist unter Pardo und/oder Fimo zu finden).


Zwar habe ich damals ein Seminar besucht für Existensgründer, doch diesen abgebrochen da ich zu unsicher war ob dies wirklich das richtige für mich ist.


Jetzt sieht es aber schon ganz anders aus. Ich möchte nicht davon leben wollen, wenn ich meine Kosten (Materialkosten) abdecken kann und der ein oder andere Euro eventuell über bleibt reicht es mir. Ein Businessplan habe ich dafür schon damals erstellt - müsste also nur nochmal den Finanzteil ergänzen (ein Shop gibt es nicht in dem ich damals eingekauft habe und der neue ist um 2-5 cent teurer)


Nun meine Frage ob meine Informationen noch richtig sind

  • Ich dürfte keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen

  • Ich müsste jährlich eine Umsatzsteuererklärung dem Finanzamt zukommen lassen

  • Ich dürfte nicht mehr als 4.000€ im Monat verdienen da ich sonst kein Nebengewerbe betreibe

  • Bei einem Nebengewerbe kann ich weiterhin in der Familienversicherung bleiben

  • Ich dürfte nicht mehr als 15 Stunden die Woche (60 Stunden im Monat) arbeiten

Welchen Beitrag solllte ich nicht erreichen um keine Umsatzsteuerpflicht nachkommen zu müssen ?

Dürfte ich auch zwei Namen auf mein Gewerbeschein anmelden ? (Tätigkeit im Grafikbereich)

Das war´s. Ist viel aber für mich sehr wichtig. Ich würdemich freuen wenn sich jemand damit auskennt und mir helfen kann.

Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Kleinunternehmer, selbständig, selbstständig, Familienversicherung, Nebengewerbe

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