Ermittlungsverfahren Staatsanwaltschaft?
Brief von der Staatsanwaltschaft ging ein mit Ermittlungsverfahren.
Anwalt konsultiert, Akte angefordert und kurz drüber gesprochen.
Frage: Muss der Anwalt nun eine Erklärung zum Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft abgeben , damit eben keine Klage zum AmtsG weitergeleitet wird inkl. Strafbefehl wird erteilt?
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