Umsatzsteuer nachträglich bezahlen, da die Grenze 17.500 € überschritten

3 Antworten

Hallo,

ich danke euch ganz herzlich für eure Antworten. Letze Frage noch: Ich war im Jahr 2012 nicht nur selbstständig, sondern auch festangestellt. Wenn ich schon die Umsatzsteuer für das Jahr 2012 zahlen muss (wie das Finanzamt so will), dann nur für meinen Gewerbebetrieb, oder? Oder werden die Einkünfte als Selbstständiger und Festangestellter zusammengezählt und dann die Umsatzsteuer berechnet?

Danke und Grüße, Sorit

Hallo Sorit,

wie schon von meinen Vorrednern beschrieben, ist das sehr blöd gelaufen. meiner Meinung nach solltest Du darauf achten, wem Du eine neue Rechnung schickst:

Sollten die Rechnungsempfänger selbst Unternehmer sein, würde ich Sie anschreiben und eine korrigierte Rechnung erstellen. Die zusätzlich in Rechnung gestellte USt können die ja als VorSt abziehen.

Sollten es aber Endverbraucher oder andere, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Personen sein, solltest Du hier evtl. auf eine Korrektur verzichten. Zum einen ist es, wie schon von blackleather geschrieben, bestimmt auch ein zivilrechtliches Problem die USt nachzufordern, denn der kunde hat Dich ja zu einem bestimmten Preis engagiert. Zum anderen machst Du Dir diese Kunden dann als evtl. zukünftige Kunden und deren Empfehlungen definitiv zunichte.

Aber: Auch wenn es ärgerlich ist, bist Du weiß Gott nicht der erste Kleinunternehmer, dem das passiert. Und auch Steuerberater sind hier nicht immer die Lösung. Denn die meißten Kleinunternehmer reichen ein mal im Jahr ihre Unterlagen ein und nicht jeder Steuerberater erinnert jedes Jahr zum Ende an das nachrechnen.

Viel Erfolg weiterhin.

Gruß NaFFster

Hallo ihr Lieben,

vielen Dank für die Antworten. Mir war peinlich, diese Frage zu stellen, tja alles ist blöd gelaufen. Ich war mir nicht sicher, ob jemand hier auf meine Fragen antwortet. Also nochmal vielen Dank. Jetzt weiß ich mehr, dank eurer Hilfe. Ich werde auf jeden Fall den Lohnsteuerberater kontaktieren.

Grüße und danke,

Sorit