Student, halbe Stelle und einmalige Honorararbeiten?

3 Antworten

   Ich bin Student und habe gleichzeitig eine halbe Stelle. Insofern falle ich eigentlich aus dem Studentenstatus raus, da ich mehr als diese etwa 8000€ Grenze verdiene.

Das ist nicht richtig. Du dürftest 1 Mio. verdinen und wärst noch immer Student. Nur darfst Du im Semester nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Das dabei erzielte Einkommen ist egal. Es werden lediglich Rentenversicherungsbeiträge fällig und wenn es mehr wird eben auch Steuern.

  Nun hatte ich noch die Gelegenheit, einmalig (es ist bisher nichts weiteres geplant), auf Honorarbasis zu arbeiten und muss dafür eine Rechnung stellen.

Wenn es einmalig ist und weniger als 17.500,- euro pro Jahr ausmacht (muss bei 2016 natürlich auf Teiljahr umgerechnet werden, dürften also nicht mehr als 10.208,-), dann fällt keine Umsatzsteuer an , weil Du Kleinunternehmer bist. Nur eben auf die 20 StundenGrenze im Semester achten. Am einfachsten wäre es, wenn Du das in den Semesterferien machen kannst.

Rechnung ist einfach.

Dein Absender, die Adresse vom Rechnungsempfänger. die ausgeführte Arbeit und der vereinbarte Betrag. Kontonummer wohin überwiesen werden soll. fertig.

Nach Ablauf des Jahres eine "Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung" wo Du von den Einnahmen Deine Kosten abziehst.

Das Ergebnis, je nachdem, ob es gewerblich, oder freiberuflich war über die Anlage "G", oder "S" in die Einkommensteuererklärung.

Ich kann zwar nicht alles beantworten, allerdings habe ich ein paar Anmerkungen!

Der Verdienst spielt nur bei Bafög eine Rolle. Um als Student zu gelten, darfst du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche nebenbei arbeiten. 

Falls du mal mehr Stunden hast, dann kannst du diese auch in den Semesterferien machen. Das lässt sich besser regeln.

Hallo, aus dem Studentenstatus fällt man raus, wenn man dauerhaft mehr als 20 Stunden anderweitig arbeitet, denn dann hat man keine Zeit mehr fürs Studium. Mit der Höhe des Einkommens hat das nichts zu tun.

Allerdings endet ab 450 EUR/Monat die beitragsfreie KV über die Eltern, wenn die denn vorhanden war.

Korrekt wäre jetzt, beim FA eine Steuernr. für eine selbstständige/freiberufliche Tätigkeit zu holen. Würde ich aber bei einer einmaligen Tätigkeit lassen.

Schreib einfach eine Rechnung mit der Rechnungs-Nr. 01/2016 oder auch ohne und warte, was passiert.

Natürlich musst Du eine Steuererklärung machen und die Summe angeben.

Viel Glück

Barmer