Tuppergewerbe rückwirkend anmelden

2 Antworten

Gehen wir mal davon aus, dass:

Zu guter letzt kommt noch hinzu dass ich die Steuer für 2013 schon abgeschickt habe

heissen soll, die Einkommensteuererklärung.

Von Deiner Tätigkeit für Tupperware interessiert in der Einkommensteuererklärung aber nur der Gewinn, also Umsatz abzüglich kosten.

Du kannst mir nicht erklären, dass Du die 150 Euro Umsatz gemacht hast, ohne auf so eine Tupperparty zu fahren usw. Also es müssen noch Kosten runter gehen. Eventuell soviel, dass es ein Verlust war und Dir noch eine Erstattung von Einkommensteuer erbringt, wenn es noch andere Einkünfte, insbesondere mit Lohnsteuerabzug gab.

Wenn Du nun schon wieder abmelden willst, wäre Gewerbe anmelden udn abmelden am gleichen Tag udn beides rückwirkend, einfach nur rausgeworfenes Geld.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986