Buchaltung bei Verkauf von Kommisionsware (Kommisionsverkauf) unter Kleinunternhmerregelung ?

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Die Frage ist hierbei, ist es eine echte Verkaufskommission?

im eigenen Namen und für fremde Rechnung.

Wer versendet die Ware?

Das ist nämlich verantwortlich dafür, was Dein Umsatz ist. Die Verkaufskommission, oder der Verkaufspreis.

Und natürlich die Vereinbarung mit dem Kommitenten (Deinem Lieferanten).

Entscheidend ist weniger die Vereinbarung mit dem Käufer, sondern vor allem die mit dem Kommitenten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ok, dann habe ich wohl den Begriff Verkaufskommission missverstanden.

Geplant war eigentlich die Ware auf eigenen Namen und Rechnung zu verkaufen. Auch den Versand der Ware würde ich übernehmen.

Vom Verkaufspreis(mein Umsatz) würde ich dann den vereinbarten Teil abziehen und an den Kommitenten auszahlen. Diesen Vorgang würde ich mit einer von Ihm unterschriebenen Barquittung belegen. Der Restanteil wäre dann mein Gewinn.

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@KleinerMann

Welchen ich hoffe so ordnungsgemäß ausreichend belegen zu können.

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@KleinerMann

So wie beschrieben ist es eben normaler Verkauf, nur mit dem Punkt, das der Einkaufspreis vom Verkaufspreis abhängig ist. oder die Richtung Kommissionsagent, aber der verkauft auch im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung.

Wenn die Abwicklung so gewünscht ist, dass Du länger kleinunternehmer bleiben kannst, ist es nötig, dass ein Komissiongeschäft daraus wird.

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@wfwbinder

Alles klar. Der erste Fall wäre in meinen Augen "einfacher" Hand zu haben, jedoch wäre somit natürlich wesentlich schneller die Umsatzgrenze erreicht.

Ich werde dann das richtige Kommissionsgeschäft anstreben und mich in die Richtung Kommissionsagent einlesen.

Vielen Dank für die Antworten.

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