Gilt die gesetzliche Kündigungsfrist bei stundenweiser Nutzung von gewerblichen Räumen, ohne existierender schriftlicher Vereinbarung?
Ich bin Mieterin eines gewerblichen Raumes - von einem Yogastudio.
Dieses darf auch 1x wöchentlich von einer anderen Yogalehrerin genutzt werden.
Es gibt keinen Vertrag, nur eine mündliche Absprache.
Ich stelle die Nutzung der Räume monatlich in Rechnung.
Nun gab es schon mehrfach einen Vertrauensbruch und ich habe sie aufgrund dessen gebeten, sich neue Räume für ihre Kurse zu suchen (Frist 8 Wochen).
Nach einigem Hin- und her hat sie nun sogar die Möglichkeit erhalten, bis Ende des Jahres (Dez 23) im Raum zu bleiben - und hat somit noch länger Zeit, sich neue Räume zu suchen.
Nun aber will sie einen Anwalt hinzu ziehen, weil sie glaubt, dass ihr ordentlich zum Quartal gekündigt werden müsste (das würde bedeuten zum 31.3.24).
Meiner Meinung nach ist aufgrund eines nicht vorhandenen Untermietvertrages oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen die stundenweise Nutzung der Räume wie ein "Stundenhotel" zu betrachten und kann genau genommen jederzeit ohne Einhaltung von Fristen aufgehoben werden.
Wer liegt richtig?
Sie (gesetzliche Kündigungsfrist von 6 Monaten) oder ich (sofortige Aufhebung der Vereinbarung).
Weiß jemand mehr dazu?
Ich finde im Internet nicht wirklich themenbezogene Informationen.
Lieben Dank und viele Grüße