kriegt mein Arbeitgeber raus, wenn ich Gewerbe anmelde???
Hallo, wenn ich zusätzlich zu meiner Teilzeit Tätigkeit im Einzelhandel Gewerbe anmelden möchte, da ich gebrauchte Artikel verkaufe, aber davon doch mitlerweile so viel, oder eben so häufig, dass ich es lieber gewerblich anmelden würde... bekäme dies mein Arbeitgeber schriftlich von irgendwem mitgeteilt. Da ich dies in wenigen Stunden abends nebenher und in meiner Freizeit machen kann beeinträchtigt das die Arbeit im Geschäft auch auf keine Weise, aber leider steht in meinem Arbeitsvertrag, dass ich kein Gewerbe abschliessen darf, dass auf Verkauf aufbaut.
Eine Antwort wäre toll, lieben Dank
2 Antworten
Das Problem ist wohl nicht ob er das rauskriegt sondern die Folgen, wenn er es raus kriegt. Neben Arbeitsplatzverlust wirst du dich wohl auch vor einer Klage nicht retten können. Ich würde die Erlaubnis einholen. Im AV wurde ein Gewerbe ausgeschlossen, bei dem es um den Verkauf geht und das tust du gerade mit deinem Nebenerwerb.
Du bist nur eine Teilzeit-Arbeitskraft und daher sind solche Zusätze im Arbeitsvertrag nur unter bestimmten Bedingungen rechtswirksam. Solange die Artikel die Du verkaufen willst nicht zum Sortiment Deines Arbeitgebers gehören, egal ob neuwertig oder gebraucht, solange hat er rechtlich keine Handhabe Dir ein eigenes Gewerbe zu untersagen. Will er dies, dann müßte er Dir schon eine Abfindung monatlich zahlen.